Neue Gemeinderatssatzung für Biberach
Die Gemeinde Biberach hat eine neue Hauptsatzung. Bei einer Enthaltung beschlossen die Räte am Montagabend eine neue Satzung, welche die bisherige aus dem Jahr 2001 ablöst.
Die wichtigsten Elemente in der Neuordnung sind der Wegfall des Verwaltungsausschusses, die Bildung eines Ältestenrats sowie die Möglichkeit, zukünftig mehrere Bürgermeisterstellvertreter aus der Mitte des Gemeinderats zu wählen. Bisher war deren Zahl auf zwei beschränkt gewesen. Der Technische Ausschuss wird beibehalten und besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem sowie fünf Gemeinderäten. Der Ausschuss berät über Bauleitplanung und Bauwesen, Gemeindestraßen, öffentliche Einrichtungen, bebaute und unbebaute Grundstücke sowie über Umweltschutz, Landschaftpflege und Gewässerunterhaltung und gibt danach Empfehlungsbeschlüsse an den Gemeinderat. Ausgenommen von den Beratungen werden ausdrücklich Baumaßnahmen der Gemeinde, die vom kompletten Gemeinderat beraten werden.
Klaus Beck war der Auffassung, dass der Technische Ausschuss komplett entfallen solle und enthielt sich deshalb bei der Abstimmung. Der neue Ältestenrat berät die Bürgermeisterin, zugleich Vorsitzende des Gremiums, in Fragen der Tagesordnung des Gemeinderats. Die Zusammensetzung, der Geschäftsgang und die Aufgaben werden über die Geschäftsordnung des Gemeinderats geregelt, die aus dem Jahr 1975 stammt und nun auch angepasst werden muss. Weiter wurde der Bürgermeisterin die Einstellung und Entlassung von Aushilfen, von geringfügig Beschäftigten, Beamtenanwärtern, Auszubildenden und Praktikanten übertragen.