Zwei Jahre nach tödlichen Badeunfällen

Kaum noch Badegäste am Waltersweierer Baggersee

Anita Mertz
Lesezeit 3 Minuten
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26. August 2016
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(Bild 1/3) Ein Kreuz am nordwestlichen Ufer des Baggersees in Waltersweier erinnert auch heute noch, zwei Jahre später, an die tödlichen Badeunfälle. ©Marcel Mertz

Zwei Jahre nach den tödlichen Badeunfällen ist am Baggersee in Waltersweier offensichtlich Ruhe eingekehrt. Absperrzäune, großflächige Hinweistafeln und eine Allgemeinverfügung weisen auf die Gefahren hin. Das Offenburger Tageblatt hat sich über die aktuelle Situation am See ein Bild gemacht.
 

Innerhalb nur weniger Tage ereigneten sich im Juni 2014 am Waltersweierer Baggersee zwei tödliche Unfälle. Ein Junge wurde an einer Abbruchkante von Lehm erfasst und war unter Wasser geraten. Das Kind konnte zwar gerettet werden, verstarb allerdings kurz darauf in der Klinik. Ebenfalls tödlich endete der Sprung in den Baggersee für einen jungen Mann. Er konnte in einer dramatischen Aktion gerettet werden, erlag allerdings fünf Tage später in der Klinik seinen Verletzungen.

Sichtbare Warnungen

Zwei Jahre nach den tödlichen Badeunfällen am Baggersee in Waltersweier ist Ruhe eingekehrt. Absperrzäune blockieren den Zugang zum gefährlichen Uferbereich, großflächige Tafeln und eine Allgemeinverfügung der Stadt untersagen das Betreten, den Aufenthalt und das Baden in der gefährlichen Zone. Seeseitig wird der Bereich in einem Abstand von fünf Metern, parallel zur Uferlinie, mit einer Bojenkette markiert. 

In einer Anfrage wollte unsere Zeitung vom Kiesgrubenbetreiber, der Firma Uhl, wissen, was das Unternehmen nach den tödlichen Badeunfällen zur Sicherung unternommen habe. Heinz Barz, technischer Leiter der Firma Uhl, wollte sich aktuell dazu nicht äußern. »Ich kann kein Statement abgeben, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt.« Er konnte allerdings versichern, dass die Firma Uhl die Auflagen der Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Stadt umgesetzt habe. Zu beobachten seien allerdings immer wieder Sachbeschädigungen an den Absperrzäunen.

Deutlicher Rückgang

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Fast in Sichtweite zu den Steilufern hat der Angelverein Waltersweier sein Vereinsheim. »Die Zahl der Badegäste am gesamten See ist in den letzten zwei Jahren drastisch zurückgegangen«, erklärt uns Joachim Reichle, Mitglied im Vorstand des Angelvereins, in einem Gespräch. »Rund 99 Prozent weniger«, so schätzt er ein, seien es inzwischen. 

Ein Teil des Sees ohne Steilufer im nördlichen Bereich, so Reichle, werde noch von FKK-lern genutzt. Er glaubt, dass die Menschen hinsichtlich des Badens in Baggerseen sensibler geworden seien. »Wenn wir im Anglerheim bemerken, dass doch welche im gekennzeichneten Bereich ins Wasser gehen, fahren wir auch schon einmal direkt dort hin und machen auf die Gefahr und die Hinweise aufmerksam.« 

Rechtliche Grauzone

Das Baden in Baggerseen gilt als lebensgefährlich. An vielen Seen hat sich eine Art Arbeitsteilung entwickelt: Die Kieswerke stellen »Baden verboten«-Schilder auf, was die Kommunen als ausreichende Gefahrenabwehr akzeptieren. Für die sind sie als Ortspolizeibehörde zuständig.

Grundsätzlich erlaubt das Wassergesetz Baden-Württemberg das Baden an allen oberirdischen Gewässern, solange kein behördliches Verbot vorliegt. Deshalb will die Stadt Offenburg zusätzlich zu der am Baggersee angebrachten Allgemeinverfügung mittelfristig eine Rechtsverordnung erarbeiten (wir berichteten), welche die künftige Nutzung des Waltersweierer Sees regelt. Unterstützt wird die Stadt vom Landratsamt.

In manchen Kommunen ist die Benutzung der künstlichen Gewässer bereits durch Rechtsverordnungen geregelt, so unter anderem für den Meißenheimer Baggersee, die einen Badebereich im Nordwesten vorsieht.

Hintergrund

Oft unterschätzte Gefahren

In Baggerseen, in denen noch Kiesabbau stattfindet, gilt das Baden aus vielerlei Gründen als lebensgefährlich:

  • Beim Baden in Baggerseen sollte man nie vergessen, dass Tiefen bis zu 30 Meter erreicht werden können.
  • Eine weitere Hauptgefahr sind die gravierenden Temperaturunterschiede in den Baggerseen. Diese können in sogenannten Sprungschichten bis zu 15 Grad Celsius betragen
  • Besondere Gefahrenzonen in den Seen sind auch Uferböschungen, die plötzlich steil abfallen, und Steilufer, die jederzeit ohne Vorwarnung abrutschen können. red/mz

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