OB räumt Rückstände bei Brandverhütungsschau ein
Die regelmäßige Durchführung von sogenannten Brandverhütungsschauen stellt derzeit eine Herausforderung für die Stadtverwaltung dar. Oberbürgermeisterin Edith Schreiner räumte in einer Antwort auf eine Anfrage von Grünen-Stadtrat Stefan Böhm ein, dass es »Rückstände in der fristgerechten Durchführung« gibt.
Grünen-Stadtrat Stefan Böhm hatte Anfang des Jahres bei Oberbürgermeisterin Edith Schreiner nachgefragt, ob zum Januar dieses Jahres alle der Pflicht zur Brandverhütungsschau unterliegenden Gebäude fristgerecht überprüft und die gegebenenfalls beanstandeten Mängel behoben worden sind. Hintergrund der Anfrage: Laut Böhm haben die Grünen vor gut zehn Jahren die Stadtverwaltung gebeten, die nach Verwaltungsvorschrift obligatorischen Brandverhütungsschauen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen durchzuführen; zuvor sei der Fraktion nämlich aufgefallen, dass an vielen Gebäuden, die der Pflicht zur Brandverhütungsschau unterliegen, die vorgeschriebene Fünf-Jahresfrist bis zu 17 Jahre überschritten worden war.
In ihrer Antwort räumte OB Edith Schreiner ein, dass die fristgerechte Durchführung derzeit eine besondere Herausforderung für die Stadtverwaltung darstelle. Grund ist laut Schreiner der personelle Wechsel in der Baurechtsbehörde in den vergangenen Jahren. »Die regelmäßige Durchführung von Brandverhütungsschauen für sämtliche der Vorschrift unterliegenden Gebäude stellt eine verantwortungsvolle Pflichtaufgabe für die Stadtverwaltung dar. Daher werden hohe Anforderungen an die Kompetenz und Erfahrung der damit betrauten Fachleute gestellt, um gerade die immer komplexeren Gebäude und bautechnischen Vorschriften sachgerecht prüfen zu können.«
Aktuell sei jedoch ein Konzept erarbeitet worden, wie und in welcher zeitlichen Priorität die Rückstände aufgearbeitet werden sollen, schreibt Schreiner. Dazu diene auch die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für einen weiteren Bauverständigen mit dem Schwerpunkt »vorbeugender Brandschutz« bei der Baurechtsbehörde.
Böhm wollte in seiner Anfrage außerdem wissen, ob die Stadtverwaltung auch die ein- und zweigeschossigen Schulen und Kindergärten einer freiwilligen Brandverhütungsschau unterzieht. Dies verneinte Schreiner in ihrem Schreiben. »Auch vor dem Hintergrund der aufzuarbeitenden Rückstände und der Personalkapazitäten sehe ich keine Möglichkeit, über die gesetzlichen Vorgaben hinaus weitere Objekte in die Pflicht zur Durchführung einer Brandverhütungsschau aufzunehmen.«
Nach den Unterlagen der Stadtverwaltung unterliegen derzeit entsprechend der aktuellen Verwaltungsvorschrift insgesamt 25 Kindergärten und Schulgebäude, inklusive der Hochschule und Volkshochschule, der gesetzlichen Pflicht einer Brandverhütungsschau.
Schreiner versichert aber: »Unabhängig von einer formalen Brandverhütungsschaupflicht werden alle städtischen Objekte im Rahmen einer regulären Gebäudeunterhaltung hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der installierten Rauchwarnmelder oder der Feuerlöscher regelmäßig überprüft.«