Offenburg - Rammersweier

Ortschaftsrat berät über weitere Schritte für Tempo 30

Thorsten Mühl
Lesezeit 3 Minuten
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20. November 2016

Die Weinstraße in Rammersweier wird stark befahren. Der Ortschaftsrat steht dort der Einführung von Tempo 30 positiv gegenüber, doch die rechtlichen Hürden sind hoch. ©Thorsten Mühl

Schritt für Schritt geht der Rammersweierer Ortschaftsrat eine Optimierung der Verkehrssituation in der Durbacher Straße und Weinstraße an. Nach eingehender Beratung wurde aktuell die Beantragung einer Verkehrszählung und von Lärmmessungen beschlossen.

Die Verkehrsentwicklung in der Durbacher Straße und Weinstraße beschäftigt die Rammersweierer Ortschaftsräte zunehmend. In der aktuellen Ortschaftsratssitzung wurde, ausgehend von der Frage nach einer generellen Tempo-30-Regelung im Ort, das mögliche Vorgehen erörtert. 

Der Verkehr in beiden Durchgangs-, gleichzeitig Kreisstraßen, hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Die freiwillige Tempo-40-Regelung hat, um dies zu begleiten, nach Ansicht von Anwohnern und Räten nur wenig bis gar nichts gebracht. Das führt gerade bei Anwohnern der Durbacher Straße angesichts hoher Geschwindigkeiten am Ortsausgang Richtung Durbach zu starken Emotionen. »Wir sind total verzweifelt. Wenn es ginge, würden wir wegziehen«, brachte es ein Anwohner auf den Punkt. 

»Völlig zugeparkt«

Eine generelle Tempo-30-Regelung für die beiden Durchgangsstraßen stieß auf allgemeine Sympathie. Der Ansatz wird aufgrund der hohen rechtlichen Hürden (siehe Hintergrund) aber nur schwer, beziehungsweise modifiziert umsetzbar sein.

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»In der Weinstraße ist Tempo 50 ohnehin kaum noch möglich, da viele Stellen bereits völlig zugeparkt sind«, gab Uwe Klein (Bürgerliste) zu bedenken. Auf die rechtlichen Hürden verwies auch Andreas Demny, städtischer Fachbereichsleiter Tiefbau und Verkehr, der wiederholt von Ortsvorsteher Trudpert Hurst (CDU) darauf angesprochen  worden war. 

Hurst gab weiter, dass laut Demny »für beide Straßen die gleichen Regeln gelten«. Handlungsbedarf sehe die Stadt weiter nicht, wie bereits Ende September beim Ortstermin für die Durbacher Straße zum Ausdruck gebracht wurde. Ähnlich liege der Fall in der Weinstraße. 18 Unfälle in drei Jahren mit drei Leichtverletzten reichten nicht zum verstärkten Handeln aus. Das hinterfragten sowohl Marianne Hertweck (CDU) als auch mehrere Zuhörer. Sie verwiesen auf die starke Verkehrszunahme durch Lkw-, Bus- und Lieferverkehr. In Kehl und im Kinzigtal sei auch gehandelt worden. 

Ergebnisse präsentiert

Hans-Peter Goergens legte zur Durbacher Straße die ersten Resultate einer kürzlich vorgenommenen Lärmmessung vor. Ausgewertet wurde zunächst eines von zwei eingesetzten Messgeräten. In neun Stunden wurden 30 444 Fahrzeuge gemessen, darunter 215 Lkw. Bei 54 Dezibel spielten sich 28 Prozent des Verkehrs ab, bei 61,5 Dezibel noch immer über fünf Prozent, bei 64 Dezibel über zwei Prozent. Erfasst wurden bis zu 71,5 Dezibel. In der folgenden Diskussion wurde herausgestellt, dass zur besseren Datengrundlage für beide Straßen ergänzende Verkehrszählungen und weitere Lärmmessungen beantragt werden sollten. Dieser Beschluss wurde einhellig gefasst. 

Auf der Grundlage seien dann weitere Schritte, etwa fest installierte Blitzanlagen an den Rammersweierer Ortseingängen (Richtung Offenburg und Richtung Durbach) oder die abschnittsweise Einführung einer Tempo-30-Regelung, zu verfolgen. Der Ortschaftsrat will dabei klare Kriterien wie Lärm- und Verkehrsbelastung, Gefahrensituationen für querende Kinder und Ähnliches bündeln.

Info

Rechtliche Situation

Die Straßenverkehrsordnung gibt vor, dass Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden dürfen, »wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von Rechtsgütern erheblich übersteigt«. 
Ausnahmen gelten zwar unter anderem für Tempo-30-Zonen. Da die aber weder Straßen des überörtlichen Verkehrs noch weitere Vorfahrtsstraßen umfassen dürfen, ist auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen Tempo 30 nur bei besonderen Umständen zulässig. Beim Thema Lärm werden häufig Schutzrichtlinien von 2007 herangezogen. Demzufolge kann gehandelt werden, wenn Lärmwerte tagsüber 70 oder nachts 60 Dezibel überschreiten. 
Tatsächlich werde Tempo 30 oft aber auch dann gewünscht, wenn die Werte nicht erreicht würden, berichtete Gisela Splett (Grüne), von 2011 bis Mai 2016 Staatssekretärin im baden-württembergischen Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, aus der täglichen Praxis.

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