Bewährungsstrafe

Radlerinnen in Offenburg mit Reizgas attackiert

Franziska Jäger
Lesezeit 4 Minuten
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05. Oktober 2015

Symbolbild. ©Ulrich Marx

Ein 73-Jähriger sprühte im April aus seinem fahrenden Auto Reizgas auf drei Radfahrerinnen, diese wurden erheblich verletzt. Das Amtsgericht Offenburg verurteilte den Senior wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe. Zudem ist der Führerschein weg und Schmerzensgeld zu zahlen.

Ein Abend in den Osterferien dieses Jahres, kurz vor 17.30 Uhr. Ein 73-jähriger Autofahrer steht an einer Straßenkreuzung und will in die Friedenstraße fahren. Das wollen auch eine 43-jährige Mutter und ihre beiden Töchter (15 und 13), die mit dem Fahrrad unterwegs sind. Deshalb reihen sie sich vor das Auto auf dem Radstreifen ein. Die Ampel wird grün. Während der Senior an den drei Fahrrädern vorbeifährt, lässt er sein Beifahrerfenster runter und sprüht auf die Frauen. Die Folgen: stark schmerzende­ Augenreizungen, Hautrötungen im Gesichts-, Hals- und Brustbereich und Hautbrennen.

So verlas es Ulfert Aufderheide, Vertreter der Staatsanwaltschaft, in seiner Anklageschrift gegen den Sprüher, der sich vergangene Woche im Amtsgericht unter Vorsitz von Richter Christian Fix verantworten musste. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: gefährliche Körperverletzung. Zu Beginn der Verhandlung war noch nicht abzusehen, wie emotional diese im Verlauf noch werden würde.

Der Angeklagte, ein pensionierter Steuerberater, muss bei den Zuschauern im Gerichtssaal auf den ersten Blick nicht gerade den Anschein erweckt haben, jemandem schaden zu können: sehr gepflegte äußere Erscheinung, eine ruhige, aber aufmerksame Haltung und eine sehr gehobene Ausdrucksweise. So versuchte denn auch sein Verteidiger Benjamin Schütz (Offenburg), die »Kurzschlussreaktion« seines Mandanten zu erklären: »Dem Angeklagten tut die Sache unendlich Leid, er ist sich der Folgen nicht bewusst gewesen.«

So habe der 73-Jährige »die Verkehrssituation überzogen wahrgenommen«, wie Schütz ausführte. Der Verteidiger sprach von einer »schwierigen Verkehrssituation«: Der Angeklagte habe den Eindruck gehabt, die Fahrradfahrer vor ihm würden nach links abbiegen wollen, stattdessen fuhren sie geradeaus. Eine Zeitlang sei es für den Autofahrer zudem schwierig gewesen, die Fahrabsichten der Radfahrer nachzuvollziehen. Später setzte er trotz der engen Straße zum Überholen an und »hörte dann ein Knallen am Auto«.

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Ins Krankenhaus
Der Angeklagte habe gedacht, eines der Kinder hätte gegen das Blech getreten. »Er wollte den Radlern einen Denkzettel verpassen«, wie der Verteidiger es ausdrückte: »Deshalb nahm er eine Spraydose vom Beifahrersitz und sprühte raus.« Allerdings habe es sich nicht um Reizgas gehandelt, sondern um »Deo- oder Haarspray, so genau weiß das der Mandant nicht mehr, die Dose hat er zu Hause gleich entsorgt«, so der Verteidiger.

Die Mutter der Kinder erzählte, dass sie nach der Attacke nichts mehr sehen konnten, »wir mussten ins Krankenhaus und uns die Augen ausspülen«. Hinzu kam, dass die Haut stark beansprucht gewesen sei, »alles hat gebrannt und war rot, sodass wir eine Woche lang Salbe nehmen mussten und nicht in die Sonne konnten«, erzählte sie. Bei der jüngsten Tochter habe der Vorfall tiefe Spuren hinterlassen: So sei die Einserschülerin auf die Note drei abgesackt, habe an Selbstbewusstsein verloren und traue sich nicht mehr allein zur Schule.

Späte Reue des Rentners
Dem Angeklagten schossen­ nach diesen Erkenntnissen Tränen in die Augen, er entschuldigte sich bei der Mutter. »Die Kinder haben Angst, dass Sie wissen, wie sie aussehen und dass Sie sie auf der Straße ansprechen«, wandte sich die Mutter aufgelöst an den Angeklagten: »Ich würde mich freuen, wenn Sie ihnen etwas schrei­ben könnten.«

Ein Polizist sagte derweil aus, dass ein Haushaltsspray derartige Hautreaktionen und Schmerzen wie bei den Opfern nicht auslösen könne. Auch andere Zeugen sprachen von einer »konzentrierten, gelblichen Wolke«. Aufderheide sah es daher als erwiesen an, dass es sich um »Reizgas oder Pfefferspray« gehandelt haben muss und forderte eine siebenmonatige Haftstrafe auf Bewährung. Außerdem sei der Entzug der Fahrerlaubnis und eine Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 4000 Euro angebracht. Auch Richter Fix hatte keinen Zweifel an dem Reizgas­einsatz. Sein Urteil: Sieben Monate auf Bewährung, sieben Monate keinen Führerschein und 4000 Euro Schmerzensgeld.

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