Rat für Verlängerung der Veränderungssperre für »Winkel II«
Der Zell-Weierbacher Ortschaftsrat schloss sich in aktueller Sitzung einer Empfehlung des städtischen Planungsausschusses zur Verlängerung der Veränderungssperre für den »Winkel II« an. Ergänzt wurde das um einen Antrag der SPD-Fraktion.
2015 hatte der Offenburger Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans »Im Winkel II« beschlossen. Damit einher ging zur Sicherung der Bauleitplanung der Erlass einer Veränderungssperre. Da die Sperre Ende April auslaufen würde, geht es nun darum, eine einjährige Verlängerung vorzunehmen. In dem Zeitraum soll der zu schaffende Bebauungsplan endgültig auf den Weg gebracht und noch im weiteren Verlauf 2017 als Satzung verabschiedet werden.
Nachdem der Planungsausschuss am 15. März eine entsprechende Empfehlung für die Verlängerung der Veränderungssperre an den Gemeinderat aussprach, befasste sich in aktueller Sitzung der Zell-Weierbacher Ortschaftsrat nochmals mit der Thematik.
Dort hatten Vertreter der Stadtplanung für April einen Zwischenstand zum Bebauungsplan »Im Winkel II« und für den ebenfalls in Vorbereitung befindlichen Plan »Obertal/Fuchsgasse« angekündigt.
Sieglinde Metzler (SPD) brachte einen Fraktionsantrag ein, den Beschlussvorschlag wie bei der Veränderungssperre für »Obertal« zu ergänzen. Im Antrag hieß es, der Ortschaftsrat sei nicht bereit, Ausnahmen von der Sperre zuzulassen, »wenn es sich dabei um gravierende Maßnahmen wie Abriss, Neubau oder umfangreiche Erdarbeiten handelt«.
Befürchtet wird, dass über Ausnahmen doch noch größere Bauvorhaben realisiert werden könnten. Metzler rief kritisch die Dezember-Sitzung in Erinnerung, als unter anderem Baubürgermeister Oliver Martini im Rat zu Gast war.
An Konzept festhalten
Statt einer erhofften Aussprache sei versucht worden, den Räten Planungen für das Bauvorhaben »Im Winkel 11/13« schmackhaft zu machen, da es sich in einen künftigen Bebauungsplan einfüge.
Ein Umstand, den Metzler nach wie vor kritisiert: »Wenn das Vorhaben so wie damals vorgestellt realisiert würde, könnten wir den Bebauungsplan vergessen.« Sie unterstrich vor allem die Notwendigkeit, am Grundsatz »städtebauliches Konzept« festzuhalten. Dort heißt es: »Neben Regeln zur Geschossigkeit, zur Gebäudehöhe und zu den Dachformen soll durch die Ausweisung von Baufenstern gewährleistet werden, dass auch durch Zusammenlegung von Grundstücken keine größeren Wohnkomplexe realisiert werden können.«
Heribert Schramm (BLZW) verdeutlichte, ihm sei wichtig, dass die Stadt eine richtige Reihenfolge für die nächsten Schritte einhalte. Erst Ortsentwicklungskonzept, dann die Bebauungspläne, um damit auf spezifische Bauanträge vorbereitet zu sein.
Rüdiger Wagner (SPD) fand an der Ausschuss-Beschlussvorlage eine Formulierung zum Anlass der Veränderungssperre bemerkenswert. Zu in der Gegend bereits realisierten Großbauten führt die Verwaltung »hinsichtlich ihrer Dimensionierung städtebaulich unverträgliche Bauvorhaben« an. »Das ist meines Wissens nach das erste Mal, dass der Umstand so klar eingeräumt wird«, hielt Wagner fest.
Wunschs Gegenvorschlag
Ortsvorsteher Willi Wunsch (CDU) regte zum Ergänzungsantrag an, die Formulierung auf größer als Einfamilienhäuser geplante Vorhaben zu beschränken. Dem widersprach Sieglinde Metzler, da diese Einschränkung nicht ausreichend sei.
Am Ende empfahl der Ortschaftsrat dem am heutigen Montag zum Thema tagenden Gemeinderat einhellig die einjährige Verlängerung der Veränderungssperre für den »Winkel II«.
Der SPD-Ergänzungsantrag wurde bei einer Gegenstimme Willi Wunschs und einer Enthaltung Richard Baslers (CDU) mit großer Mehrheit angenommen.