»Rée-Carré«: VGH weist Normenkontrollklage zurück
Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat am Dienstagvormittag die Klage gegen den Bebauungsplan des neuen Einkaufsquartiers in Offenburg abgewiesen. Damit ist der Weg für das »Rée-Carré« so gut wie frei.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim hat die Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan der Stadt Offenburg für ein Einkaufsquartier am Rande der Innenstadt abgewiesen. Das bestätigte der Verwaltungsgerichtshof am Dienstagvormittag in einer Pressemitteilung. Damit steht dem Bau des sogenannten »Rée-Carrés« so gut wie nichts mehr im Weg. Der VGH hat die Revision nicht zugelassen. Diese Entscheidung kann aber vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angefochten werden.
Offenburger Einzelhändler hatten gegen den entsprechenden Bebauungsplan Normenkontrollklage eingereicht. Die von den City Partnern unterstützten und von Rechtsanwalt Alexander Simon (Freiburg) vertretenen Kläger befürchteten unter anderem ein Verkehrschaos. Sie warfen Oberbürgermeisterin Edith Schreiner außerdem Befangenheit vor. Der VGH hat diese Einwände abgewiesen.
Straßennetz kann erwarteten Verkehr stemmen
So heißt es in der Pressemitteilung, dass die Normenkontrollanträge von fünf der insgesamt sechs Antragsteller unzulässig seien, da ihnen die erforderliche Antragsbefugnis fehle. Der zulässige Antrag des verbleibenden Antragstellers – eines Eigentümers außerhalb des Plangebiets, der sich wegen möglicher verkehrlicher Auswirkungen gegen den Bebauungsplan wenden könne – bleibe in der Sache ohne Erfolg.
Ebenso hatte der VGH keine rechtlichen Bedenken gegen die Festsetzung einer Gesamtverkaufsfläche und einer Verkaufsflächenobergrenze für einzelne Sortimente. Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Berechnung des Bedarfs an Stellplätzen bestünden ebenso nicht. Zudem sei davon auszugehen, dass das vorhandene Straßennetz wegen der geplanten Veränderungen den erwarteten Verkehr stemmen werde.
Eröffnung spätestens Anfang 2019
Der Baubeginn für das Einkaufsquartier ist bereits für Juli 2017 anvisiert. Öffnungstermin des 65 Millionen Euro teuren Einkaufsquartiers könnte im vierten Quartal 2018 sein – oder spätestens im ersten Quartal 2019.
Auf dem 12.500 Quadratmeter großen Areal zwischen Hauptstraße und Stadthalle sollen 25 Einzelhandelsläden mit 11.250 Quadratmetern Verkaufsfläche sowie fünf Gastronomieeinheiten auf 500 Quadratmetern entstehen. Ferner soll es 2600 Quadratmeter Wohnfläche geben – je nach Zuschnitt sind dies rund 30 Wohnungen.