Thomas Bauknecht weist Kritik an Baumschutzverordnung zurück
FDP-Fraktionschef Thomas Bauknecht bezieht sich in einer Stellungnahme auf die im Zell-Weierbacher Ortschaftsrat diskutierte Baumschutzverordnung. Die seitens der Stadtvorgeschlagene Fortschreibung und Ausweitung der Baumschutzverordnung hatte der Rat abgelehnt.
Bauknecht weist darauf hin, dass die Stadt die Baumschutzverordnung im Punkt Vereinfachung fortschreiben wolle und widerspricht damit dem Tenor im Rat, der einen zu hohen bürokratischen Aufwand kritisiert hatte. »Wie aus dem Bericht vom OT, 13.Januar, zu entnehmen, sprechen der Ortsvorsteher sowie die Sprecher der einzelnen Fraktionen von »Bürokratiemonster«, »unnötiger Bürokratiewust«, »eine Gängelung unserer Mitbürger«, »Aufbau eines Wasserkopfes« sowie, »dass Zell-Weierbach keinen Bedarf sieht die Baumschutzverordnung auf ihren Ortsteil auszuweiten«, schreibt Bauknecht.
Tatsache sei, dass genau das Gegenteil der Fall sei. Nach jahrelanger Erfahrung der Kernstadt im Umgang mit der Verordnung wolle man die Satzung genau in dem Punkt Vereinfachung und somit bürgerfreundlicher und akzeptanzfördernd fortschreiben, so der FDP-Fraktionschef. Laut ihm sei also keine Rede von einem Aufbau eines »Bürokratiemonsters«. Es sei im Umweltausschuss im November auch beschlossen worden, dass bevor man in die Diskussion in den einzelnen Ortschaften eintrete, erst einmal über Inhalt und Zweck der Baumschutzverordnung ausführlich von der Stadtverwaltung informiert werde.
»Die Termine für die Ortschaftsräte stehen schon fest, (Februar). In diesem Zusammenhang ist es absolut unverständlich, dass der Ortschaftsrat von Zell-Weierbach ohne die Vorinformation darüber beraten hat. Mit all den Informationen hätte es sicher dazu beigetragen, dass die Diskussion in Zell-Weierbach einen anderen Verlauf genommen hätte«, schreibt Bauknecht. Dass die Satzung keine Gängelung von Bürgern sei, verdeutliche diese Zahl: Von den eingereichten Baumfällanträgen bei der Stadt Offenburg wurden 95 Prozent stattgegeben, so Bauknecht.
»Gerade, wo durch Unwissenheit eine Baumart zu nah an Gebäude oder Nachbargrundstück gepflanzt wurde und dadurch der Einfall von Licht und Sonne für Wohnungen und Aufenthaltsräume in unzumutbarer Weise beeinträchtigt wird oder Schäden an Gebäude entstehen könnten, stand es immer außer Frage eine Fällgenehmigung zu erteilen«, schildert er.
Auch bei Gefahr im Verzug, beispielweise nach Sturmschäden, müsse kein Fällantrag gestellt werden. Auch wurden verschiedene Baumarten die sehr bruchgefährdet oder aus naturschutzfachlicher Sicht keine Schutzwürdigkeit aufweisen ganz aus der Verordnung herausgenommen.
Man solle auch bedenken, dass es bei der Baumschutzverordnung der Stadt Offenburg nicht auf »Teufel komm raus« um den Erhalt von Bäumen gehe, sondern vielmehr, dass man eine nachhaltige Ersatzpflanzung sichere. »Und diese Ersatzpflanzung mit all ihren ökologischen Nutzen und den direkten Lebensqualitäten für uns alle, pflanzen wir heute für unsere nachfolgenden Generationen und diese werden es uns danken«, betont Baukenacht abschließend.
HINWEIS: Wie gestern berichtet, hat inzwischen auch der Ortschaftsrat Rammersweier gegen eine Fortschreibung der städtischen Baumschutzverordnung und deren Ausweitung auf die Ortsteile gestimmt.