Verprügelt: Opfer lebenslang gezeichnet
Weil er zwei Menschen durch Schläge und Tritte verletzte, muss ein 39-Jähriger für drei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Das zweite Opfer wird vermutlich nie wieder ganz gesund.
Der Prozess gegen einen 39-Jährigen wegen vorsätzlicher und schwerer Körperverletzung ist am Dienstag vor dem Amtsgericht Offenburg fortgesetzt worden. Dem Mann, der seit 19. Dezember 2014 in Untersuchungshaft sitzt, wurden zwei Fälle von Körperverletzung in der Nacht vom 13. auf 14. Dezember 2014 vorgeworfen (siehe OT vom 11. Juni).
Die erste Tat ereignete sich vor einer Disco in Wolfach. Dort soll der Mann, der in jener Nacht mit seinem Bruder und dessen Bekanntem unterwegs war, einen 23-Jährigen mehrfach geschlagen haben. Kurze Zeit später habe der 39-Jährige erneut zugeschlagen, so die Anklage. Nach einer gemeinsamen Taxifahrt mit einem fremden Fahrgast verletzte der Angeklagte diesen durch Schläge und Tritte lebensgefährlich und so schwer, dass das Opfer bis heute von dem Angriff gezeichnet ist und eine Ganztagsbetreuung benötigt.
Die als Zeugin geladene Ärztin, die den Mann nach der Tat betreute, gab vor Gericht an, dass eine Prognose schwierig sei, eine »vollkommene Genesung in den meisten Fällen aber nicht möglich ist«. Sie halte es für unwahrscheinlich, dass der Mann jemals wieder arbeiten könne. Durch die schweren Hirnverletzungen, die durch Tritte gegen den Kopf entstanden, ist die Kommunikationsfähigkeit des Mannes eingeschränkt, er leidet unter einer schweren Gedächtnisstörung und kann sich maximal 15 Minuten konzentrieren, erklärte die Medizinerin.
»Mist gebaut«
Der Angeklagte behauptete im Vorfeld bei der richterlichen Vernehmung, dass der Bekannte seines Bruders dem Opfer gegen den Kopf getreten hat. Dies widerspricht allerdings der Aussage des Bruders, der bei den vorangegangenen Ermittlungen ausgesagt hatte, dass der Angeklagte alleine den Mann geschlagen und getreten habe. Die Freundin des Bruders sagte als Zeugin vor Gericht aus, dass der Angeklagte in jener Nacht später in die Wohnung zurückgekehrt sei als ihr Lebensgefährte und dessen Bekannter. Außerdem habe ihr Freund erwähnt, dass der Angeklagte »Mist gebaut« habe. Und das bei Weitem nicht zum ersten Mal. Richterin Ute Körner verlas 25 Bundeszentralregister-Einträge über den Angeklagten, der wegen gefährlicher Körperverletzung und anderen Delikten bereits mehrmals im Gefängnis saß.
Staatsanwalt Nico Herbert sah die beiden Körperverletzungen als erwiesen an. »Sie müssen sich von der Aufforderung des Fahrgastes im Taxi, dass sie doch bitte Deutsch sprechen mögen, so provoziert gefühlt haben, dass sie zugeschlagen haben«, sagte er zum Angeklagten gewandt. Auch den Tatvorwurf des schweren Diebstahls – der Angeklagte hatte dem bewusstlos am Boden liegenden Taxi-Fahrgast Handy und Schlüssel abgenommen und auf dem Heimweg in einen Vorgarten geworfen – halte er für bestätigt, so Herbert.
Er plädierte für eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten. Eine geminderte Schuldfähigkeit aufgrund des Alkoholkonsums des Angeklagten in jener Nacht hielt der Staatsanwalt für nicht gegeben, denn die Zeugenaussagen hätten kein einheitliches Bild einer starken Trunkenheit gezeichnet.
Der Vertreter der Nebenklage, der die Frau des Taxi-Fahrgastes vertrat, forderte eine dauerhafte Sicherungsverwahrung. Der Angeklagte sei »aufgrund seiner Gewaltbereitschaft ein nicht länger tragbares Risiko für die Gesellschaft«.
Verteidiger Reinhard Kirpes (Offenburg) sprach sich für eine Haftstrafe von zehn Monaten aus, da er es nicht für zweifelsfrei bewiesen hielt, dass der Angeklagte dem Taxi-Fahrgast die Verletzungen zugefügt hatte. Richterin Ute Körner schloss sich dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft an und verurteilte den 39-Jährigen wegen vorsätzlicher sowie schwerer Körperverletzung und schwerem Diebstahl zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten.