Vor Gericht: 38-Jähriger gibt sich als Polizist aus
Nur eine Woche nach der Haft: Ein 38-Jähriger aus dem Renchtal hat sich im September 2015 am Offenburger Busbahnhof als Zivilpolizist ausgegeben. Am Freitag stand er wegen des Vorwurfs der Amtsanmaßung vor dem Offenburger Amtsgericht und – gab den Vorfall zu. Das Urteil von Richterin Eva Weckert fiel milder aus, als von der Staatsanwaltschaft gefordert.
»Zivilpolizei Offenburg, bitte die Ausweise!«: So forderte, laut der Aussage eines 19-jährigen Zeugen, der Angeklagte, der am Freitag vor dem Amtsgericht stand, die Personalien von ihm und zwei anderen Jugendlichen im vergangenen Jahr. In der Anklageschrift warf Staatsanwalt Eike Przybilla dem Mann aus dem Renchtal vor, sich am 18. September 2015 um 23 Uhr am Busbahnhof in Offenburg als Polizist ausgegeben zu haben. Drei Jugendliche sollten ihm ihre Ausweise zeigen.
»Die Jugendlichen hatten etwas geraucht«, rechtfertigte sich der Angeklagte. Um sie davon abzuhalten, gab er sich als jemand aus, der er nicht war: als Zivilpolizist. »Als Bürger hätten sie nicht auf mich gehört.«
»Es ist strafbar, wenn sie sagen: Ich bin Polizist!«, erklärte Richterin Eva Weckert dem Angeklagten. »Sie hätten doch die Polizei rufen können.«
Der 38-Jährige sei keineswegs ein Unschuldslamm. Seit 1995 sei er immer wieder negativ aufgefallen. Richterin Weckert las etwa zwei Minuten aus dem Bundeszentralregister vor. Insgesamt habe sich der Angeklagte bereits 29 Vorstrafen zuzuschreiben. Darunter Diebstähle, Körperverletzungen, Hausfriedensbruch, Trunkenheit am Steuer und Erpressung.
»Erst hat er nach einer Zigarette gefragt«, so ein 18-Jähriger, der als Zeuge geladen war. Sein Freund habe ihm dann auch eine gegeben. Als der Angeklagte die drei Jugendlichen dann jedoch nach den Ausweisen fragte und sich als Polizist ausgab, wurde einer misstrauisch: »Ich hab ihm nicht getraut und wollte seinen Ausweis sehen.« Der Mann konnte sich nicht ausweisen. Daraufhin riefen die Jugendlichen die Polizei an. »Haben Sie sich in dieser Situation bedroht gefühlt?«, wollte Staatsanwalt Przybilla von einer weiteren Zeugin wissen. Bedroht sei das falsche Wort, entgegnete die 17-Jährige. »Respekt hat man vor der Polizei.«
Massive Vorstrafen
Für Staatsanwalt Przybilla war die Sachlage eindeutig: »Der Erziehungseffekt fehlt.« Außerdem sei der Vorfall am Busbahnhof eine Woche nach seiner Haftentlassung vorgefallen. Außer dem Geständnis des Angeklagte, seien die »massiven Vorstrafen« ausschlaggebender für die Staatsanwaltschaft. Przybilla plädierte für zwei Monate ohne Bewährung. Der Angeklagte hielt die Hände vor seinen Mund. Damit schien er nicht gerechnet zu haben und wirkte eingeschüchtert.
»Ich bitte um eine mildere Strafe«, bat er vor dem Amtsgericht. Und tatsächlich: Richterin Weckert kam dem Angeklagten entgegen. Sie tat sich schwer, ein mildes Urteil zu vergeben, da der 38-Jährige eine Latte an Vorstrafen habe und nicht verstand, wieso er solch einen »Blödsinn« gemacht habe.
Aber die Tatsache, dass der Mann gestanden habe und sich in letzter Zeit rechtschaffen verhalten habe, ließ das Urteil wie folgt ausfallen: 70 Tagessätze zu 50 Euro. »Das ist ihre letzte Chance«, betonte sie scharf. Sie hoffe den Angeklagte das letzte Mal im Gerichtsaal anzutreffen.