Offenburg

Zehn Monate Haft wegen sexuellen Missbrauchs

Antonia Höft
Lesezeit 3 Minuten
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20. Dezember 2014

Ein 65-jähriger Rentner ist wegen sexuellen Missbrauchs einer Achtjährigen zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Er hatte das Mädchen zu einer Freizeitaktivität im Schwarzwald mitgenommen, dort mit dem Kind ein Hotelzimmer geteilt und sich ihr sexuell genähert. Auch in seiner Wohnung soll er sich an dem Kind vergriffen haben.

Vor knapp drei Wochen hatte der 65-jähriger Angeklagte vor dem Amtsgericht Offenburg seine Unschuld beteuert. Sein Verteidiger Edgar Lippert (Kehl) hatte überdies beantragt, dass das Mädchen vernommen wird, da er ihre Glaubwürdigkeit in Frage stellte. Diesen Beweisantrag zog der Angeklagte in der Zwischenzeit zurück, sodass das Mädchen nicht aussagen musste.

Staatsanwalt Matthias Rombach sah ins einem Plädoyer keinen Grund, dem Mädchen nicht zu glauben. Der Angeklagte habe aufgrund des Vertrauensaufbaus zu dem Kind im Vorfeld die Tat genau überdacht und könne noch mehrere solche Grenzen überschreiten. Er bezeichnet den Angeklagten sogar als »tickende Zeitbombe«. Die Bewährung müsse seiner Ansicht nach entfallen, da keine Einsicht des Angeklagten durchgedrungen sei und er darüber hinaus die Schuld dem Kind gegeben habe. Der Staatsanwalt forderte aus diesen Gründen eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung.

Glaubhafte Aussage

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»Ein Ferienurlaub, der nichts mehr mit Ferien zu tun hat«, ergänzte Nebenklagevertreterin Sibylle Laurischk (Offenburg) und schloss sich der Forderung des Staatsanwalts an. Das Kind sei auch in ihren Augen glaubhaft aufgetreten, habe bei den unangenehmen Fragen peinlich berührt reagiert und keinen Grund, den Mann zu denunzieren.

Für Verteidiger Edgar Lippert (Kehl) stellte sich der Fall weniger eindeutig dar. Bei dem Kurzurlaub sei auch den Erziehungsberechtigten bewusst gewesen, dass es keine Zimmer mit nur Kindern gebe, sodass sie gewusst hätten, auf was sie sich einließen. Lippert bemängelte zudem die Videovernehmung und war der Ansicht, das Kind sei durch die Fragestellungen manipuliert worden. »Ein Mädchen, dass so unbefangen und fröhlich auf die Fragen antwortet, ist nicht traumatisiert«, so der Verteidiger. Er ging davon aus, dass das Mädchen andere schlimme Erfahrungen innerhalb der Familie erlebt haben müsse. Lippert beantragte, das Verfahren einzustellen.

Richter Holger Fritsch verhängte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung.  Der Angeklagte sei in seinen Augen kein Mensch, der Kindern Gewalt antue, aber durchaus eine Grenze überschritten habe und erneut überschreiten könnte. Das Video der Vernehmung habe für Richter Fritsch die Glaubhaftigkeit des Kindes belegt: »So etwas reimt sich ein kleines Mädchen nicht zusammen.«
Das Schlusswort des Richters: »Ich habe versucht, Ihnen die Möglichkeit zu geben, ihr Problem mit pubertierenden Mädchen innerhalb der Verhandlung zu erkennen, aber das haben sie leider nicht.

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