Landgericht Offenburg

56-Jähriger soll Ziehtöchter sexuell genötigt haben

Antonia Höft
Lesezeit 3 Minuten
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11. Oktober 2016
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Am ersten Prozesstag im Landgericht Offenburg bestritt der 56-Jährige die Vorwürfe. ©Archivfoto: Ulrich Marx

Ein 56-Jähriger aus der südlichen Ortenau soll über sechs Jahre seine Ziehtochter missbraucht haben – damals soll sie zehn gewesen sein. Auch ihre Schwester soll er sexuell genötigt haben. Seit Montag muss er sich am Offenburger Landgericht verantworten. Er streitet die Tat vehement ab.

Staatsanwalt Roman Tulke wirft dem Angeklagten vor, zwischen Sommer 2005 und 2011, seine Stieftochter in mehr als in 100 Fällen sexuell missbraucht zu haben. 2012 soll er sogar noch eine weitere Stieftochter angegangen haben. Statt eine Gutenacht-Geschichte zu erzählen, sei er zu der zehn Jahre alten Stieftochter ins Bett gestiegen, so das Gericht. Er habe sie geküsst und gestreichelt. Bis zum 16. Lebensjahr soll das Mädchen seinen Stiefvater befriedigt haben, hieß es am Montag in der Anklageschrift. 

»Er ist wie ein Vater für mich gewesen«, soll die mittlerweile 21-Jährige, angeblich missbrauchte junge Frau bei der Polizei ausgesagt haben. Ihr Stiefvater soll sie seit ihrem zehnten Lebensjahr sexuell missbraucht und auch ihre Schwester angefasst haben. Der 56-Jährige aus der südlichen Ortenau verantwortet sich deshalb seit Montag wegen schweren  sexuellen Missbrauchs an den damals minderjährigen Stieftöchtern.
 
Der Angeklagte wirkte zum Prozessaufttakt ruhig und gefasst. Er stritt fast jeden Anklagepunkt vehement ab – mit einer Ausnahme. Er gab zu, mit einer der Stieftöchter Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Laut Anklageschrift passierte das vor dem 16. Lebensjahr des Mädchens. Der Mann beteuerte allerdings, dass es schon 16 gewesen sei. »Ihnen dürfte bewusst sein, dass es nicht strafbar ist, wenn das Mädchen 16 Jahre alt war«, sagte der Vorsitzende Richter der 8. Jugendschutzkammer Heinz Walter. Der Angeklagte nickte. 

Keine Gewalt 

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»Wie würden Sie das Verhältnis zu ihrer Stieftochter beschreiben?«, wollte Richter Walter von dem Angeklagten wissen. Sie sei ein spezielles Mädchen gewesen und haben immer den Körperkontakt gesucht, erzählte er. Von den schweren Vorwürfen, die nun gegen ihn erhoben werden, will er bis zu Strafanzeige 2014 nichts gewusst haben. »Ich kann Fehler akzeptieren, aber nicht diese Lüge!«  

Jetzt war es am Richter zu ergründen, welches Motiv die junge Frau haben soll, den Stiefvater derart zu beschuldigen. Der Angeklagte zuckte nur mit den Schultern: Er könne es sich nicht erklären und vermute, dass sie beeinflusst worden sei. Dieser Einschätzung stehen mehr als 30 Seiten Polizeiprotokoll entgegen. »Die junge Frau hat die Übergriffe in mehreren Stunden geschildert«, führte Walter an und wollte wenig am Wahrheitsgehalt zweifeln. »Es ist schwer vorzustellen, dass das eine Lüge sein soll.« Aus den Polizeiakten geht zudem hervor, dass sie alles aus freien Stücken heraus getan habe und keine Gewalt im Spiel gewesen sein soll. 

Seit November 2013 ist die Frau wegen posttraumatischen Belastungsstörungen in Behandlung. Richter Walter erinnerte den Angeklagten daran, dass ein Geständnis seine Strafe mindern würde, doch der blieb beim Prozessauftakt bei seiner Aussage: »Das ist nie passiert!« Aussage gegen Aussage: Unter diesen Umständen wurde die Ziehtochter in den Zeugenstand gerufen. Die heute 21-Jährige sagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Gericht aus. 

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