Ortenau

7,7 Millionen Euro vom Bund

red/sta
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26. Juni 2015

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Mehr Geld für Investitionen: Insgesamt rund 7,7 Millionen Euro erhalten finanzschwache Städte und Gemeinden im Ortenaukreis zusätzlich für Investitionen in die Infrastruktur und die Bildungsinfrastruktur. Das hat Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid am Freitag bekanntgegeben.

Die 7,7 Millionen Euro stammen aus einem Sondervermögen des Bundes, mit dem in den Jahren 2015 bis 2018 Investitionen von finanzschwachen Kommunen gefördert werden sollen. »Das Geld ermöglicht unseren Kommunen wichtige Zukunftsinvestitionen«, sagte der baden-württembergische Finanz- und Wirtschaftsminister am Freitag in Stuttgart. Als Beispiele nannte er energetische Sanierungen kommunaler Gebäude, Maßnahmen zur Luftreinhaltung und zur Lärmbekämpfung. 47 der 51 Ortenauer Kommunen werden einer Budget-Auflistung zufolge gefördert. Demnach erhalten die Städte Achern und Hornberg sowie die Gemeinden Nordrach und Schwanau keine pauschale Investitionsförderung.

Fünf- bis siebenstellig
Die Höhe der Förderung für die anderen 47 Kommunen variiert stark: Während manchen wenige tausend Euro zugestanden werden, erhalten zehn Kommunen sechsstellige Euro-Beträge. Die größte Fördersumme im Ortenaukreis kommt der Stadt Lahr zugute: Mehr als 2,6 Millionen Euro gehen dorthin. Ebenfalls eine siebenstellige Summe wird Offenburg zugeteilt – die Stadt erhält etwas mehr als 1,1 Millionen Euro. Zum Vergleich: Der Landkreis Rastatt insgesamt erhält 3,7 Millionen Euro, der Landkreis Emmendingen knapp 2,4 Millionen Euro. An den Schwarzwald-Baar-Kreis gehen 2,3 Millionen Euro und an den Landkreis Freudenstadt 1,9 Millionen Euro. Dem Landkreis Rottweil fallen etwas weniger als 1,3 Millionen Euro zu und dem Stadtkreis Baden-Baden kommen rund 240 000 Euro zugute.

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Landesweit stehen 248 Millionen Euro bereit. 40 Millionen Euro davon fließen in den Breitbandausbau. Weitere 40 Millionen werden über den sogenannten Ausgleichstock verteilt, aus dem vor allem kleinere Gemeinden bei besonderem Bedarf unterstützt werden.
Die rund 7,7 Millionen Euro für Ortenauer Städte und Gemeinden stammen aus der pauschalen Investitionsförderung in Höhe von 168 Millionen Euro. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hatte sich mit den kommunalen Landesverbänden dafür auf eine Verteilung verständigt, bei der unter anderem die Steuerkraft und die Arbeitslosigkeit als Kriterien einbezogen werden. »Landesweit werden rund 970 Städte und Gemeinden von der Förderung profitieren können«, sagte der Minister.

Zehn Prozent Eigenanteil
Um die Förderung zu erhalten, müssen die Kommunen einen Eigenanteil von mindestens zehn Prozent erbringen. Das ist im entsprechenden Bundesgesetz festgeschrieben. Zu den genauen Voraussetzungen für eine Förderung in Baden-Württemberg, der Auszahlung der Mittel sowie zu den Berichts- und Nachweispflichten wird das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft nun eine Förderrichtlinie erstellen.

Hintergrund

3,5 Milliarden Euro

Das »Kommunalinvestitionsförderungsgesetz« hat der Bundestag im Mai 2015 beschlossen, im Juni stimmte der Bundesrat zu. Bundesweit stellt der Bund ein Sondervermögen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Auf Baden-Württemberg entfallen davon rund 248 Millionen Euro. Aufgabe der Länder ist es, den Kreis der Kommunen zu bestimmen, die eine Förderung erhalten. Die Verteilung von 168 Millionen Euro, die in Baden-Württemberg zur Verfügung stehen, erfolgt nach den Kriterien Steuerkraft und Arbeitslosenzahl. Mit weiteren 40 Millionen Euro wird der Ausgleichstock gestärkt, der etwa fehlende Eigenmittel von leistungsschwachen Gemeinden ersetzt. Zudem wird die Förderung des Breitbandausbaus um 40 Millionen Euro aufgestockt.

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