A5: Nebel-Geisterfahrt endet glimpflich
Das hätte böse ausgehen können: Viele glückliche Umstände sorgten dafür, dass eine Geisterfahrt auf der A5 am frühen Sonntagmorgen nicht in einer Katastrophe endete.
Lahr/Schwanau. Vier Menschen, die kurzzeitig im Krankenhaus behandelt werden mussten - so lautet die Bilanz einer Geisterfahrt, die glücklicherweise nicht in einer Katastrophe endete.
Gegen 1.25 Uhr hatten am frühen Sonntagmorgen mehrere Autofahrer einen VW-Golf gemeldet, der in starken "Schlangenlinien" auf der A5 zwischen Lahr und Offenburg unterwegs war. Unmittelbar danach gingen weitere Notrufe bei der Polizei ein, in denen mitgeteilt wurde, dass der Golf-Fahrer kurz vor Offenburg mit seinem Fahrzeug auf der Autobahn gewendet hat und nun in falscher Richtung in Richtung Süden fährt.
Zahlreiche Autofahrer konnten dem Geisterfahrer, der mittig zwischen den Fahrspuren fuhr, in dichtem Nebel gerade noch ausweichen. Die Fahrt endete dann kurz nach der Anschlussstelle Lahr, als ein auf der Überholspur entgegenkommender Ford Galaxy zwar ebenfalls noch geistesgegenwärtig nach links in den Mittelstreifen auswich, der Geisterfahrer seinerseits jedoch ebenfalls in diese Richtung zog. So war eine Kollision der beiden Fahrzeuge unausweichlich. Zum Glück trafen sich die Fahrzeuge jedoch nicht vollständig frontal, sondern seitlich versetzt, sodass die Wucht des Aufpralles abgemildert wurde.
Der Galaxy schleuderte in die Außenschutzplanken, der VW-Golf blieb quer auf dem Überholstreifen liegen. Ein weiterer glücklicher Umstand: ein zufällig zur Unfallstelle dazukommender Rettungswagen, der mit seinem Blaulicht die Unfallstelle sofort absicherte, sodass kein anderes Fahrzeug im dichten Nebel in das Wrack des Geisterfahrers hineinfahren konnte.
Es entstand ein Schaden von etwa 30.000 Euro, alle vier Insassen des Ford Galaxy konnten nach ambulanter Behandlung das Krankenhaus wieder verlassen. Beim 24jährigen Unfallverursacher konnte deutliche Alkoholbeeinflussung festgestellt werden, das Messgerät der Polizei zeigte einen Wert von über 1,8 Promille. Sein Führerschein wurde an Ort und Stelle beschlagnahmt, eine Blutprobe entnommen.