48-jähriger Beschuldigter nicht auffindbar
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, so lautet der Vorwurf gegen einen 48-jährigen Mann aus Friesenheim, der gestern vor der 8. Jugendschutzkammer des Offenburger Landgerichts zum Prozessauftakt hätte erscheinen sollen – jedoch unauffindbar blieb. Er wird nun per Haftbefehl gesucht.
Zuvor hatten die an der Verhandlung beteiligten Parteien mehrfach versucht, den Beschuldigten über sein Mobiltelefon zu erreichen – vergeblich. Auch der Besuch einer Polizeistreife an der Wohnung des 48-Jährigen blieb zunächst erfolgslos, der Vorsitzende Richter Heinz Walter ließ daraufhin die Friesenheimer Feuerwehr hinzuziehen, um die Wohnung zu öffnen.
Erwartungsgemäß waren die Räume verwaist; einzig einen aufgeschlagenen Kalender mit Eintrag des Prozessauftakts konnten die Polizisten finden.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Rahmen seines Umgangsrechts, das ihm nach der Scheidung von seiner Ehefrau zugesprochen worden war, von Dezember 1998 bis Dezember 2001 seine 1989 geborene Tochter in 37 Fällen sexuell missbraucht und auch vergewaltigt zu haben. Zwischen Dezember 2001 und Juli 2003 soll es zu weiteren 16 Vergewaltigungen gekommen sein. Erst als die Tochter weitere Besuche beim Angeklagten rigoros verweigert habe, hätten seine Übergriffe geendet.
Sollte der 48-Jährige binnen der nächsten zwei Tage aufgegriffen werden, könnte der Prozess am kommenden Montag, 1. Dezember, beginnen.