Chloé aus dem Kofferraum: 20 Jahre für den Entführer
Der Fall Chloé ist nun auch juristisch abgeschlossen: Der Mann, der die damals 15-jährige Chloé Rodriguez 2012 im südfranzösischen Barjac entführt hatte, ist zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Die einwöchige Entführung hatte ihren Schlusspunkt in der Ortenau: Polizeibeamte fanden das Mädchen im Kofferraum des Entführerfahrzeugs.
Im Fall der 2012 in Frankreich entführten Chloé Rodriguez, die letztlich im Kofferraum eines Autos in Oppenau gefunden worden war, sprach das Gericht in Nîmes vor einigen Tagen das Urteil. Der heute 36-jährige Täter ist wegen Entführung, sexuellen Missbrauchs und Diebstahls zu einer Haftstrafe von 20 Jahren verurteilt worden – ohne die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung. Der Fall zog damals ganz Frankreich in seinen Bann und sorgte auch in der Ortenau für großes Interesse der Öffentlichkeit.
Rückblick: Als die damals 15-jährige Chloé im November 2012 ihren Roller in der Nähe der elterlichen Garage in der südfranzösischen Stadt Barjac abstellen wollte, wurde sie von einem damals 32-jährigen Mann angesprochen. Als das Mädchen seiner Aufforderung, in das Auto einzusteigen, nicht nachkam, zwang er sie schließlich mit Gewalt dazu. Sieben Tage fuhr der Franzose mit Chloé durch Frankreich, Italien und Deutschland – er saß am Steuer, sie lag im Kofferraum des Wagens.
Laptop gestohlen
Die Reise führte den Mann in die Ortenau, wo der heute 36-Jährige einen Laptop in Oppenau stahl. Die Polizei leitete daraufhin eine Fahndung ein. Bei der anschließenden Verfolgunsjagd prallte der Gesuchte mit seinem Auto auf der B 28 kurz vor der Renchtalbrücke mit einem VW zusammen. Zwar flüchtete der Mann zu Fuß weiter, die Polizeibeamten fassten ihn kurz darauf. Bei der anschließenden Durchsuchung des Wagens staunten die Ortenauer Polizeibeamten nicht schlecht: Sie fanden die entführte Chloé unverletzt im Kofferraum des Fahrzeugs. Der Fall zog in deutschen und französischen Medien große Kreise.
Prozess: Während des vor zwei Wochen begonnenen Prozesses wurde bekannt, dass der Verurteilte schon früher straffällig geworden war – wegen Diebstahls, Körperverletzung, Waffenbesitzes und Exibitionismus. Außerdem tauchte sein Name in der französischen Datenbank auf, in der bereits auffällig gewordene Sexualstraftäter gelistet sind. Für seine früheren Taten hatte der Franzose bereits fünf Jahre im Gefängnis gesessen, drei davon im geschlossenen Vollzug. Der 36-Jährige schilderte seine Kindheit: Er habe unter seinem alkoholabhängigen und gewalttätigen Vater gelitten. Ob ihn dieser auch sexuell missbrauchte, blieb unklar.
Geständnis abgelegt
Während seiner Vernehmung gestand der Angeklagte, Chloé mehrfach sexuell missbraucht und ihr mit dem Tod gedroht zu haben. Er sah sich auf einem guten Weg, denn er nehme Medikamente, die seinen Sexualtrieb unterdrückten. Die Staatsanwaltschaft sah das nicht strafmindernd an: Für sie ist der 36-Jährige »ein gefährliches Raubtier mit Rückfallgefahr«.
Chloé gehe es vier Jahre nach der Tat gut, unterstrich ihr Anwalt. Zwar musste sie ihrem Peiniger während des Prozesses ein letztes Mal gegenübertreten. Sie sehe es aber als Gelegenheit, so der Anwalt, das Kapitel abzuschließen.