Das machen rechtliche Betreuer in der Ortenau
Rund 6000 Menschen werden laut Mario Herrmann, Geschäftsführer des Kreisdiakonievereins, in der Ortenau rechtlich betreut. Sie sind selbst nicht mehr in der Lage, für sich zu sorgen. Da immer mehr Menschen eine Betreuung benötigen, sucht der Verein aktuell nach Ehrenamtlichen.
Der Betreuungsverein der Kreisdiakonie ist einer von dreien in der Ortenau. Bezuschusst wird er durch Landesmittel. Für aktuell 65 Betreuungen stehen dem Verein 45 Ehrenamtliche zur Verfügung. Wie Mario Herrmann, Geschäftsführer des Kreisdiakonievereins Ortenaukreis, bei einer Presssekonferenz sagte, steigt der Bedarf an Betreuung stetig. Deswegen seien sie auf der Suche nach ehrenamtlichen rechtlichen Begleitern.
Rechtliche Betreuung:
Betreut werden Personen, die eigene Rechtsgeschäfte aufgrund psychischer Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst wahrnehmen können. Jeder Erwachsene kann für sich oder eine andere Person eine rechtliche Betreuung beim Betreuungsgericht beantragen, so Vereinsbetreuerin Rosemarie Bartsch. Ein Richter überprüft dann in einem mehrstufigen Verfahren, ob und in welchem Umfang eine Betreuung benötigt wird. Wichtig ist, so Bartsch, dass hierbei nicht gegen den Willen des Hilfesuchenden gehandelt werden kann – dieser also sein Selbstbestimmungsrecht behält. Ein ehrenamtlicher Betreuer muss dem Gericht jährlich einen Bericht vorlegen.
Wer darf betreuen?
60 Prozent der Betreuungen werden nach Angaben Herrmanns von Angehörigen übernommen. Für alle anderen werden vorrangig Ehrenamtliche eingesetzt. Erwachsene, die ein gewisses Maß an Lebenserfahrung mitbringen und konfliktfähig sind, dürfen nach einer Vorstellung im Betreuungsverein und einer Schulung rechtliche Betreuungen übernehmen.
Respekt, Toleranz und Empathie für den Menschen, den man vertritt, sind laut Bartsch Voraussetzungen für diese Aufgabe.
Funktion des Betreuers:
Zu den Aufgaben eines rechtlichen Begleiters zählen Entscheidungen über ärztliche Versorgung, Unterbringung und vermögensrechtliche Angelegenheiten des Betroffenen. Die Tätigkeiten unterliegen der Kontrolle des Gerichts, so Bartsch.
Gabriele Haferkamp ist ehrenamtliche Betreuerin und betont zusätzlich, wie wichtig regelmäßige Besuche seien, weil die Hilfsbedürftigen oft in Einsamkeit leben würden. Dass auf Interessen und Wünsche der betreuten Person Rücksicht genommen werden müsse, sei ebenfalls maßgeblich, sagt sie.
Unterstützung durch den Betreuungsverein
Ehrenamtliche, die andere Menschen rechtlich begleiten möchten, werden nach Aussage Herrmanns von hauptamtlichen sozialpädagogischen Kräften begleitet. Neben Beratungsgesprächen, Schulungen und Fortbildungsveranstaltungen bestehe auch die Möglichkeit zu regelmäßigen Gruppentreffen, macht Hermann deutlich. Ehrenamtliche sind unfall- und haftpflichtversichert und erhalten für jede Betreuung eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 399 Euro im Jahr.
Wo gibt es Informationen?
Am Donnerstag, 26. Januar, können sich Interessierte im Diakonischen Werk Offenburg ab 19 Uhr informieren. Weitere Fragen beantwortet Mario Herrmann unter • 07 81/9 22 20.