Des Glückes Schmiede
Wer hat’s zu sagen in der Gemeinde? Der Bürgermeister? Auch. Doch die wirklichen »Bosse« im Ort sind sie: die Gemeinderäte. Ihr Gremium ist das wichtigste Organ überhaupt. Daneben gibt es noch einige andere Institutionen, welche die Geschicke der Gemeinde leiten.
Ortenau. Im Mittelpunkt der vom deutschen Grundgesetz garantierten kommunalen Selbstverwaltung steht der Gemeinderat. »Er ist das wichtigste Organ überhaupt«, sagt Paul Witt, Rektor der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl. »Ihm obliegen die wichtigsten Beschlüsse.« Das zeigt sich auch, wenn man alle kommunalen Organe genauer unter die Lupe nimmt:
Der Gemeinderat: wird für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Seine Aufgaben: Aufstellung des Haushaltplans; Satzungsrechts-, Planungs- und Personalhoheit; Kontrolle der Gemeindeverwaltung; Kontrolle des Bürgermeisters.
Die Anzahl der Räte richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde. Der Gemeinderat kann jederzeit beschließende und beratende Ausschüsse einsetzen.
Die Gemeindeverwaltung: Sie untersteht dem Bürgermeister. Sie setzt sich aus mehreren Ämtern zusammen und ist oft auf die Arbeitsweise des Bürgermeisters zugeschnitten. Ihre Aufgaben: Vorbereitung der Gemeinderatssitzungen; Planungen im Auftrag des Gemeinderats sowie Ausführung von dessen Beschlüssen; Umsetzung von EU-Vorschriften sowie Bundes- und Landesgesetze. Die Verwaltung ist an die Vorgaben des Gemeinderates gebunden – vor allem an den im Haushalt vorgegebenen finanziellen Rahmen.
Der Bürgermeister: Das Gemeindeoberhaupt wird auf acht Jahre in direkter Wahl von den Bürgern gewählt und ist in der Regel hauptamtlich tätig. Seine Aufgaben: Leitung der Gemeindeverwaltung; Vorsitz im Gemeinderat; Formale Rechtsvertretung der Gemeinde; Vertretung der Gemeinde nach außen. Allein der Bürgermeister ist in allen drei Phasen des politischen Geschehens beteiligt: bei der Entscheidungsvorbereitung in den Ämtern der Gemeindeverwaltung; bei der Beratung und Entscheidung im Gemeinderat; bei der Umsetzung der Beschlüsse durch die Gemeindeverwaltung.
Gemeinden ab 20 000 Einwohntern haben einen Oberbürgermeister.
Die Bürger: Die direkten Beteiligungsmöglichkeiten in der Kommune sind einzigartig. Wahlberechtigt sind bei der Kommunalwahl Deutsche sowie EU-Bürger ab dem 16. Lebensjahr mit Erstwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde. Demokratische Einflussmöglichkeiten der Bürger auf kommunaler Ebene sind: Wahl von Gemeinderat und Kreistag; Wahl des Bürgermeisters; die Bürgerversammlung; Einbringen eines Bürgerantrags im Gemeinderat; Durchführung und Teilnahme an Bürgerentscheiden.
Nicht nur für Bürger, sondern für alle Einwohner besteht, unabhängig von Alter und Nationalität, die Möglichkeit, sich einzubringen. Beispiele für gelungene Beteiligung sind: Ausländerbeiräte, Jugendgemeinderäte, Gruppen der Lokalen Agenda, Bürger-initiativen,Seniorenbeiräte, Parteien und Vereine.