DNA überführt 32-Jährigen
42 Wohnungseinbrüche in Bühl und im Ortenau-kreis sollen auf das Konto eines 32-Jährigen gehen. Gestern stand er vor dem Landgericht Baden-Baden.
Der 32-Jährige, der seit Februar 2015 in Untersuchungshaft sitzt, ist der Staatsanwaltschaft nicht unbekannt: Er war bereits mit 15 verschiedenen Namen aufgetreten. Nun musste er sich am Dienstag vor der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts Baden-Baden wegen 42 Wohnungseinbrüchen in Bühl und im Ortenaukreis verantworten. Begangen haben will er sie nicht, so steht der Kammer unter Vorsitz von Richter Joachim Windmüller eine aufwendige Befragung von Zeugen bevor.
Nächtliche Einbrüche
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, vertreten durch Staatsanwältin Nadja Hog, lautet jedenfalls auf 42-fachen Wohnungseinbruchsdiebstahl in Tateinheit mit Sachbeschädigung, begangen in Neuried, Willstätt, Kehl, Appenweier, Sasbachwalden, Oberharmmersbach und Zell a. H. im Zeitraum vom 23. bis 27. August 2014, jeweils zwischen zwölf Uhr nachts und dem frühen Morgen. Die Einbrüche sollen zum Teil mit einem Rollgabelschlüssel, wie auch durch Aufhebeln von Fenstern und Türen begangen worden sein. In mehreren Wohnungen wurden die Bewohner rechtzeitig wach und schlugen Alarm, so dass die Täter die Flucht ergreifen konnten und es bei einem schlichten Einbruchsversuch blieb.
Der Angeklagte soll mit unterschiedlichen Komplizen tätig gewesen sein, von denen einer inzwischen bereits rechtskräftig verurteilt worden ist. Er war bei diesen Einbrüchen auf frischer Tat ertappt worden. Dem 32-Jährigen gelang damals die Flucht, was ihn allerdings nicht davon abhielt, so der Vorwurf, wenig später mit den Wohnungseinbrüchen fortzufahren. Neben augenscheinlichen Wertgegenständen hatten es die Diebe bevorzugt auf Geld, Handys und Laptops abgesehen. In mehreren Fällen wurden auch Fahrzeugschlüssel entwendet. Die Wagen wurden als Fluchtfahrzeuge benutzt. Die Gesamtsumme der entwendeten Gegenstände zusammen mit dem verursachten Schaden beläuft sich auf mehr als 20 000 Euro.
DNA auf den Geldbeuteln
Der Angeklagte, zunächst im Gespräch mit seinem Verteidiger, Gerhard Bräuer, wurde von einem Dolmetscher übersetzt und zeigte sich bei der Verlesung der Anklage äußerst erstaunt über die Vielzahl von Anschuldigungen. So, als könne er gar nicht begreifen, wie man derlei Taten in diesem Ausmaß begehen könne. Bei der ersten Vernehmung konnte er sich auch nicht erklären, wie seine DNA sowohl auf die sichergestellten Einbruchswerkzeuge als auch auf diverse Geldbeutel kam, die bei den Geschädigten zurückgelassen wurden.
Mit diesen Ungereimtheiten wird sich die Strafkammer in den folgenden Tagen der Hauptverhandlung am 12., 13., 14., 18. und 21. August befassen