Europa-Park-Zufahrt: Keine Einigung
Der Streit um die Wechselzeichenanlage auf der Europa-Park-Zufahrt geht weiter: Gestern war ein Erörterungstermin vor dem Verwaltungsgericht in Freiburg. Er brachte keine Einigung im Streit um die teilweise Rücknahme der Förderung in Höhe von 617 200 Euro für die bereits gebaute Wechselverkehrszeichenanlage.
»Damit hält der Ortenaukreis seine Klage gegenüber dem Land aufrecht«, schreibt das Landratsamt in einer Mitteilung. Landrat Frank Scherer: »Leider konnten wir uns nicht einigen, obwohl ich ein beachtliches Entgegenkommen des Ortenaukreises angeboten habe. Wir liegen zu weit auseinander.« Wenn sich das Land noch bewege, sei aus seiner Sicht eine Einigung immer noch möglich. Wenn nicht, werde das Verwaltungsgericht entscheiden müssen. Mit dieser Entscheidung ist gegebenenfalls noch vor der Sommerpause zu rechnen.
Die Vertreter des Landes hätten eine faire Kostenteilung angeboten, erklärte indessen das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur in Stuttgart. Die Entwicklung sei bedauerlich, aber das Ministerium sehe der gerichtlichen Entscheidung gelassen entgegen.
Das Land hatte im September 2013 seinen Förderbescheid zum Ausbau der K 5349 zwischen Rust und Ringsheim, der Europa-Park-Zufahrt, und zum verkehrsgerechten Ausbau der A 5-Anschlussstelle Rust durch das Regierungspräsidium Freiburg auf Empfehlung des Landesrechnungshofs teilweise zurückgenommen. Dagegen hatte der Kreis Klage erhoben.
Im November 2014 hat der Kreistag einem Teilvergleich mit dem Land um die Rücknahme bewilligter Fördermittel für den gesamten Umbau der Autobahnzufahrt Rust bis zum Park zugestimmt. Das Land erstattete daraufhin dem Kreis von ihm bereits verauslagte 412 000 Euro für Grunderwerb und Ausgleichsmaßnahmen zurück. Weiter erhielt der Kreis nach dem Vergleich eine Förderung der bereits gebauten Verlängerungen der Ein- und Ausfahrstreifen an der Autobahnanschlussstelle über 75 600 Euro. Im Gegenzug nahm der Ortenaukreis seine Klage gegen den darüber hinausgehenden Förderbescheid für die A 5-Anschlussstelle in Höhe von 520 560 Euro zurück. Hierdurch verzichtet er jedoch nicht ganz auf eine Förderung, sondern erklärte sich mit einer Förderung nach aktueller Förderquote einverstanden.