Bundestag ändert Bundewaldgesetz

Gesetzesänderung: Förster können weiter arbeiten

Jens Sikeler
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22. Dezember 2016

©Ulrich Marx

Dürfen Förster auch weiterhin in Kommunal- und Privatwäldern tätig sein? Eine Änderung des Bundeswaldgesetzes hat dafür die Voraussetzungen geschaffen. Noch steht in der Sache allerdings die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus. 

Darauf hatten die Waldbesitzer in der Ortenau gewartet. Der Bundestag hat in der vergangenen Woche eine Neufassung des Bundeswaldgesetzes verabschiedet. »Während der Holzverkauf als wirtschaftliche Tätigkeit eingestuft wird, sind die vorgelagerten Tätigkeiten von Wettbewerbsbeschränkungen freigestellt«, fasste Peter Hauk, der baden-württembergische Minister für ländlichen Raum und Verbaucherschutz, die Änderungen zusammen. Der Gesetzgeber begründet das damit, dass diese Tätigkeiten dem Allgemeinwohl dienen.  

Änderung nötig 
Zu diesen vorgelagerten Tätigkeiten gehört laut dem Landratsamt die  Arbeit der Revierleiter im Kommunal- und Privatwald, etwa das Kennzeichnen der zu fällenden Bäume, das Organisieren von Unternehmereinsätzen und das Erstellen von Holzlisten. »Diese unterliegen nicht mehr dem nationalen Wettbewerbsrecht und können daher weiterhin vom Amt für Waldwirtschaft (AfW) und seinen Revierleitern erbracht werden«, erklärt Holger Schütz, Leiter des Amtes für Waldwirtschaft.  Ohne die Gesetzesinitiative wären diese Dienstleistungen bis auf wenige Maßnahmen untersagt worden, so der Amtsleiter weiter. 

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Immense Folgen
Die Folgen wären immens gewesen. »Im Ortenaukreis gibt es 51 waldbesitzende Kommunen«, erklärt Schütz. Rund die Hälfte werde durch die Förster des Ortenaukreises betreut. Außerdem seien 8500 Waldbesitzer in 25 Forstbetriebsgemeinschaften organisiert. Auch sie wären betroffen gewesen. 
Der Grund dafür ist ein Kartellrechtsverfahren, das Sägewerksbesitzer gegen das Land angestrengt hatten und das vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht verhandelt wird.«  »Ursprünglicher Anlass des Kartellverfahrens war der gemeinsame Verkauf von Holz aus dem Staats-, Kommunal- und Privatwald, besonders des Nadelstammholzes durch die Forstämter«, so Schütz.  
Das Kartellamt habe den Holzverkauf relativ weit gefasst, erklärt Jürgen Wippel, ein Sprecher von Hauks Ministerium. Bereits das Auswählen der Bäume durch den Förster habe für die Behörde dazu gehört. Mit einer Entscheidung in diesem Verfahren rechnet Wippel im Frühjahr.

Freude und Skepsis
Die Betroffenen begrüßten die Gesetzesänderung zwar, reagierten aber auch mit Skepsis. Jürgen Schmid, der kommissarische Vorsitzende der Forstbetriebsgemeinschaft Haslach kommentierte: »Das glaube ich erst, wenn es so weit ist.« Stefan Hattenbach, in Personalunion Bürgermeister von Kappelrodeck und Vorsitzender der örtlichen FBG, befürchtet: »Die große Angst ist, dass es für die Waldbesitzer teurer wird.«
Denn noch ist die Sache nicht ausgestanden. Endgültige Klarheit wird erst das Urteil bringen. »Wir erwarten keine spürbaren Einschränkungen für die Arbeit der Revierleiter«, teilt Schütz mit. Die Gesetzesänderung habe aber keinen Einfluss auf die vom Kartellamt verlangten Abrechnungen der Revierleiter im Kommunal- und Privatwald zu den Entstehungskosten. 

Holzverkauf geregelt
Landrat Frank Scherer hatte in der Sitzung des Kreistags am Dienstag gesagt, der Kreis arbeite an kartellrechtskonformen Lösungen, die die Dienstleistungen der Förster auch weiterhin möglich machen. Keine Änderungen wird der Kreis dagegen voraussichtlich beim Holzverkauf vornehmen müssen. Das Holz wird nicht vom Landkreis, sondern von den Besitzern oder von großen privaten Vermarktungsorganisationen verkauft.

Hintergrund

Waldfläche in der Ortenau

Mit über 90 000 Hektar Waldfläche ist der Ortenau- kreis der waldreichste Land- kreis in Baden-Württem- berg. Von der Gesamtfläche sind 48 Prozent Wald, 39 Prozent landwirtschaftlich genutzte Flächen, und 13 Prozent Siedlungs- und sonstige Flächen.
Regional bestehen in derOrtenau jedoch große Unterschiede. Während die Be- waldung im Rheintal nur bei 10 bis 20 Prozent liegt, werden in manchen Schwarz- waldgemeinden Waldanteile von mehr als 80 Prozenterreicht.
Der größte Teil des Wal- des, 47800 Hektar, ist Pri- vatwald. 33000 Hektar en- fallen auf Kommunalwald. Der Staatswald hat mit 9600 Hektar einen Flächenanteil von elf Prozent, informiert das Amt für Waldwirtschaft.

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