Großkontrolle der Polizei an der B28
Am Mittwoch haben die Bundes- und Landespolizei, der Zoll und die französische Grenzpolizei PAF an der B28 auf einem Parkplatz bei Kehl-Kork eine gemeinsame Großkontrolle durchgeführt. In der Zeit von 16 Uhr bis Mitternacht kontrollierten mehr als 60 Sicherheitskräfte insgesamt 534 Personen und 139 Fahrzeuge, darunter sieben Linienbusse.
Zur Unterstützung war auch ein Hubschrauber der Bundespolizei sowie mehrere Rauschgift- und Sprengstoffsuchhunde eingesetzt, wie die Behörden mitteilten. Die Einsatzleitung hatte die Bundespolizeiinspektion Offenburg inne. Im Laufe der Polizei- und Zollkontrolle wurden vier unerlaubte Einreisen, neun Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, zwei Fälle von Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Verstoßes gegen das Auslandspflichtversicherungsgesetz festgestellt.
Darüber hinaus wurden drei Reisepässe eingezogen, zwei Verstöße gegen das Waffengesetz und mehrere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung ermittelt. Vier Fahrzeugführer steuerten ihr Kfz unter dem Einfluss von Drogen. Wegen Verdachts der Schwarzarbeit wurden 14 Kontrollberichte durch den Zoll gefertigt. Die Beamten bearbeiteten insgesamt über 40 Vorgänge.
Ein 29-jähriger türkischer Staatsangehöriger hielt sich illegal in der Bundesrepublik auf und musste die Nacht in der Bundespolizeiinspektion Offenburg verbringen. Er wurde am Donnerstagvormittag über die deutsch-französische Kontaktdienststelle der Bundespolizei in Kehl nach Frankreich zurück geschoben.
Zwei Schlagstöcke wurden bei der Durchsuchung von Fahrzeugen sichergestellt, ebenso verschiedene Drogen.
Als sich ein französischer Autofahrer, nachdem ihm eine Blutprobe entnommen worden war und er eine Sicherheitsleistung von 500 Euro gezahlt hatte, von einem Freund abholen lassen wollte, kam es zu einem weiteren Aufgriff. Die Polizeibeamten stellten fest, dass gegen den Abholer aus Straßburg ein Fahrverbot für Deutschland vorlag.
Besonders dreist war ein 39-jähriger deutscher Autofahrer. Er gab gegenüber der Polizei falsche Personalien an, um darüber hinwegzutäuschen, dass er keinen Führerschein besitzt. Anhand seiner Fingerabdrücke konnte er jedoch schnell überführt werden. Nach der Aufnahme einer entsprechenden Anzeige musste er mit dem Taxi nach Hause fahren.