Hier codiert die Polizei Fahrräder in der Ortenau
Die Zahl der Fahrraddiebstähle in der Ortenau steigt. Die Polizei hat gegenüber der Mittelbadischen Presse geraten, dass Besitzer ihre Räder codieren lassen sollten. Doch ein Leser hat sich beschwert, dass dies nicht bei jedem Polizeiposten im Kreis möglich sei. Stimmt das?
Seit Jahren nimmt die Zahl der Fahrraddiebstähle in der Ortenau zu. Die Polizei hat in in einem Bericht der Mittelbadischen Presse vom 22. Mai Tipps gegeben, wie es Radbesitzer den Dieben schwer machen können. Schutz bieten demnach ein massives Bügelschloss – und die Codierung des Fahrrads durch die Polizei. Mit der Nummer könnten die Behörden die Besitzer gestohlener Räder ausfindig machen, weil auch deren Adresse hinterlegt wird.
Leser Karl Hodapp hat den Bericht zum Anlass genommen, sein Fahrrad codieren zu lassen, wie er in einer E-Mail an unsere Zeitung schreibt. In Offenburg sei das aber nicht möglich gewesen. »Soll jetzt jeder nach Achern oder Oberkirch fahren?«, empört er sich. Er fügt hinzu: »Wie soll die Polizei länderübergreifend zusammenarbeiten, wenn es schon im Ortenaukreis unterschiedliche Arbeitsweisen gibt?«
Wir haben bei Hans-Peter Huber vom Referat Prävention des Polizeipräsidiums Offenburg nachgefragt. Was ist dran an dem Leserbrief?
Um Termin bemühen
»Die EDV-gestützte Codierung ist grundsätzlich bei allen Polizeirevieren und Polizeiposten möglich«, betont Huber. »Interessierte sollten sich jedoch vorher telefonisch um einen Termin bemühen.« Darüber hinaus würden regelmäßige Codierungs-Aktionen im Rahmen von Veranstaltungen angeboten, in Offenburg beispielsweise beim Mobilitätstag am 22. Juli in der Hauptstraße. Auch zum Saisonstart im März bei der öffentlichen Fahrradbörse in der Eichendorff-Schule in Offenburg-Albersbösch habe die Polizei eine große Anzahl Fahrräder codiert. Solche Aktionen würden vorher bekannt gegeben.
Warum Leser Karl Hodapp sein Rad in Offenburg nicht habe codieren lassen können, ist für Huber nicht nachvollziehbar. »Möglicherweise liegt ein Missverständnis zu Grunde, welches wir selbstverständlich bedauern.«
Kostenloser Service
Die Codierung sei kostenlos, das Fahrrad müsse mitgebracht werden, erklärt Huber. Mancherorts böten Versicherungen, Fahrradhändler, der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club, Vereine oder Institutionen, aber teilweise auch die Polizei bei Vorlage eines Eigentumsnachweises eine alphanumerische Codierung an.
Diese bestehe aus einer Kombination aus Buchstaben und Ziffern. Der Code enthalte die verschlüsselte Wohnanschrift des Eigentümers. Im Polizeipräsidium Offenburg werden diese Nummern mit einem Kleber am Rahmen angeklebt. Viele Fundämter und Polizeidienststellen seien in der Lage, diesen Code auszulesen. So könne geklärt werden, ob der Radfahrer der rechtmäßige Eigentümer ist.