Ortenau

Hitze: Teils höchste Waldbrandgefahr in der Ortenau

red/chs
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02. Juli 2015

©Ulrich Marx

Die heißen Temperaturen der letzten Tage haben zu einem deutlich angestiegenen Waldbrandrisiko im Land geführt. Ab Freitag wird in Wolfach und Rheinau die höchste Gefahrenstufe erreicht.

Flächendeckend wird mindestens die zweithöchste Stufe 4 erreicht, teilt das Ministerium für Ländlichen Raum in Stuttgart mit. Demnach besteht hohe Waldbrandgefahr. Gefährlich sei es vor allem in lichtdurchlässigen Kiefernwäldern, insbesondere in der nördlichen Rheinebene zwischen Rastatt und Mannheim, heißt es weiter. Dort wird sogar die höchste Waldbrandgefahrenstufe 5 erreicht. Dieser Zustand wird nach Einschätzung des Ministeriums auch die nächsten Tage anhalten. Angekündigte regionale Gewitter werden nur zu kurzer Entspannung führen.

"Waldbesucher sollten in den nächsten Tagen Vorsichtsmaßnahmen beachten“, mahnte Forstminister Alexander Bonde am Donnerstag in Stuttgart. Dazu gehöre die Beachtung des Rauchverbotes und das Grillen nur an offiziellen Grillplätzen. "Wichtig ist es, Feuer an den erlaubten Plätzen immer zu beaufsichtigen und beim Verlassen vollständig zu löschen", so Bonde.

Auch in den Wäldern der Ortenau herrscht derzeit flächendeckend die Gefahrenstufe 4, ab Freitag gilt laut Deutschem Wetterdienst rund um Wolfach und Rheinau sogar die höchste Warnstufe 5. Die Revierleiter würden deshalb verstärkt in den Wäldern kontrollieren, erklärt Bernhard Ihle, Bezirksleiter vom Waldwirtschaftsamt des Ortenaukreises.

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Waldbesucher sollten folgende Regeln beachten, um einen Waldbrand zu vermeiden:

  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
  • Feuer machen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Je nach örtlicher Situation können die jeweiligen Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald vollständig verbieten. Diese Sperrungen sind unbedingt zu beachten.
  • Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
  • Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
  • Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.

Sollte ein Brand ausbrechen, ist die rasche Meldung an die Feuerwehr entscheidend.
Für die Brandmeldung sind folgende Informationen wichtig:

  • Wo brennt es? – genaue Ortsangabe, markante Geländepunkte Brandausmaß
  • Was brennt? – Bodenvegetation oder Baumkronen
  • Wer oder was ist betroffen? – Sind Personen, Häuser oder andere Einrichtungen in Gefahr?
  • Ort, von dem Sie den Brand melden? – Angabe Ihrer Rückrufnummer, Aufenthaltsort, wenn möglich auf Rettungskräfte warten, damit diese eventuell zum Brandort geführt werden können.

Unterdessen hat die Hitzewelle erste Auswirkungen auf die Veranstaltungen in der Region. Der für Samstag, 4. Juli, geplante Freundschaftslauf von Renchen-Ulm nach Rheinau-Linx wurde wegen der extremen Teperaturen und der laut Pressemitteilung  "äußerst bedenklichen Ozonwerte" abgesagt. Der Spendenlauf soll nun am 13. September stattfinden. Nicht an diesem Wochenende stattfinden wird auch der geplante 24-Stunden-Lauf für Kinderrechte in Freiburg. Er soll nun im Herbst nachgeholt werden.

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