Kehler Casino: Streit um Verkauf vor dem Oberlandesgericht
Das Oberlandesgericht Karlsruhe – Zivilsenate Freiburg – verhandelt heute, Freitag, über die Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Offenburg. Die Parteien streiten über die Wirksamkeit eines notariell beurkundeten Kaufvertrages über Geschäftsanteile an einem in Kehl betriebenen Spielcasino.
Kaufpreis 1,05 Millionen
Wie die Pressestelle des Oberlandesgerichts Karlsruhe mitteilt, wurde im Juni 2013 bei einem Notar in Freiburg ein sogenannter »Geschäftsanteils- und Abtretungsvertrag« protokolliert. Die Geschäftsanteile an einer Spielcasino GmbH nebst Inventar sollen zu einem Kaufpreis von 1,05 Millionen Euro übertragen werden.
Vollmachten vorgelegt
Für die Verkäuferin trat als Bevollmächtigter ein Rechtsanwalt mit zwei privatschriftlichen Vollmachten auf. Diese waren ihm vorgelegt worden. Zugleich legte ihm der Überbringer eine schriftliche Geld-
empfangs-Vollmacht für die Verkäuferin vor. Die drei Vollmachten trugen den Namenszug des Geschäftsführers der Verkäuferin.
Vollmachten gefälscht
Noch beim Protokollierungstermin übergab die Käuferin einen Teil des Kaufpreises: 900 000 Euro. Das Geld ging an den Überbringer der Vollmachten. Der restliche Kaufpreis wurde laut Staatsanwaltschaft, auf ein Treuhandkonto der Prozessbevollmächtigten überwiesen. Als die Käuferin später das Spielcasino in Kehl in Besitz nehmen wollte, verweigerte die Verkäuferin die Übergabe. Der Grund: Die beim Notar vorgelegten Vollmachten stammten nicht von ihrem Geschäftsführer, sondern seien gefälscht.
Flucht in die Türkei
Es stellte sich heraus, so die Gerichtspressestelle, dass sich der Dritte, der die Vollmachten vorgelegt und die 900 000 Euro eingestrichen hatte, zwischenzeitlich in der Türkei ist. Gegen den Flüchtigen läuft ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren. Er wurde mit internationalem Haftbefehl gesucht und sitzt nach seiner Festnahme in Tiflis in Auslieferungshaft.
Die Käuferin des Casinos ist von der Echtheit der Vollmachten überzeugt und drängt auf Herausgabe des Betriebs.
Das Landgericht Offenburg hatte die Klage abgewiesen, nachdem es einen Schriften-Sachverständigen hinzugezogen hatte. Die Klägerseite, also die Käuferin, habe nicht bewiesen, dass die Vollmachten echt seien, so die Begründung.