Offenburg

Neue Ruhe in der Holzvermarktung

red/tom
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06. Oktober 2015

Das Land darf weiter Holz vermarkten wie bisher. Das Bundeskartellamt hat den Sofortvollzug zurückgezogen, wonach das Land kein Holz mehr aus Privat- und Kommunalwäldern verkaufen durfte. Jetzt wird die Sache vor Gericht entschieden werden. Wann ist noch offen. ©Ulrich Marx

Das Bundeskartellamt hat zum laufenden Kartellrechtsstreit zur Holzvermarktung in Baden-Württemberg mitgeteilt, dass der Sofortvollzug seiner Untersagungsverfügung ausgesetzt wird. Das teilte das Landratsamt mit.

ForstBW, die Forstverwaltung des Landes Baden-Württemberg, verkaufte bisher neben dem Holz aus dem Staatswald auch Holz aus anderen Waldbesitzarten.

Das Bundeskartellamt sieht darin einen Verstoß gegen deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht und hatte daher den Verkauf in der derzeitigen Form untersagt. Das Land hatte gegen diese Verfügung beim Oberlandesgericht Düsseldorf die Aufhebung des Sofortvollzugs beantragt und Klage im Hauptverfahren erhoben.

»Das Einsehen ist gut«

»Es ist gut, dass das Bundeskartellamt jetzt ein Einsehen hat«, wird Landrat Frank Scherer in einer Pressemitteilung zitiert. Die Folgen einer sofortigen Vollziehung seiner Rechtsauffassung für die Forst- und Holzwirtschaft wären weitreichend und teilweise unumkehrbar gewesen, obwohl die Rechtsfragen nicht geklärt seien.

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»Jetzt heißt es, bis zur Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache Ruhe zu bewahren und bewährte Strukturen im Revierdienst nicht unnötig in Frage zu stellen, zumal ich davon ausgehe, dass das Gericht zu einer anderen Auffassung als das Bundeskartellamt kommen wird«, ergänzte der Landrat.

»Eine Kehrtwende«

Das Stuttgarter Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz teilte gestern mit, dass das Bundeskartellamt mit dieser Kehrtwende einigen Argumenten, die das Land im Verfahren zum einstweiligen Rechtsschutz vorgebracht hatte, folgt.

Der Änderungsbescheid des Bundeskartellamtes umfasse nur die Aussetzung des Sofortvollzugs und die Anpassung der Umsetzungsfristen. Es halte weiter an seiner inhaltlichen Argumentationslinie fest. Deshalb setze das Land auf eine gerichtliche Klärung.

Das zum 1. September verfügte Verbot des gebündelten Nadelstammholzverkaufes und die damit verbundenen organisatorischen Änderungen würden bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung unverändert fortgesetzt, teilte das Land mit.

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