Mit Spazierstock um sich geschlagen: 66-Jährigem droht Haft
Er soll mit seinem Spazierstock Menschen bedroht und geschlagen haben. Am Mittwoch musste sich ein 66-Jähriger nun vor dem Landgericht verantworten.
Wegen gefährlicher Körperverletzung, wiederholten Beleidigungen und Sachbeschädigung hatte sich ein 66-Jähriger am Mittwoch vor dem Landgericht Offenburg zu verantworten. Das Amtsgericht hatte das Verfahren abgegeben, weil bei einer Verurteilung eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im Raum steht.
Schwer beleidigt
Laut Anklageschrift soll der Rentner 2015 etwa versucht haben, einen Mann mit einem Gehstock zu schlagen. Beim Anstehen an einer Supermarktkasse soll er eine Frau schwer beleidigt und mit seiner Faust auf den Oberarm geschlagen haben. Außerdem wird ihm vorgeworfen, einen Fahrradfahrer mit seinem Stock am Fuß verletzt und einen weiteren bedroht zu haben.
Der Angeklagte war vom Amtsgericht Offenburg bereits in einem anderen Fall wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
Der Ortenauer soll 2014 einen Schlüsselbund nach einer Frau geworfen haben. Ihr Gesicht sei damals nur knapp verfehlt worden. Er hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Die Frau trat als Zeugin auf. Sie beschrieb ihn als jemanden, der immer wieder durch lautes Pöbeln im Haus und in der Stadt aufgefallen sei.
Aggressives Verhalten
Auch die anderen Zeugen warfen dem Angeklagten aggressives Verhalten, Herumschreien und Schimpfen vor. Wenn man ihm begegne, mache man lieber einen großen Bogen um ihn, erzählte der Radfahrer. Der Angeklagte räumte ein, dass er sowohl die Frau im Supermarkt als auch den Fahrradfahrer beleidigt habe. »Ich gebe zu, dass das ein bisschen unvernünftig war. Ich hatte schlechte Laune wegen der Nachrichten.
Während der Lesung der Anklagepunkte schimpfte er immer wieder gegen den Staat und die Ungerechtigkeiten in der Gesellschaft. Besonders auf Jugendliche ist der Angeklagte nicht gut zu sprechen: Sie würden ihn immer als »Nazi« beschimpfen, und ihm den Hut herunterreißen, beschwerte er sich beim Vorsitzenden Richter Alexander Schöpsdau.
Den Zeugenaussagen hörte der Angeklagte schweigend zu. Er hat bereits einige Vorstrafen wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigungen gegen Beamten. Nach Einschätzung des psychiatrischen Sachverständigen, Bernhard Deuringer, soll der Mann an einer Persönlichkeitsstörung leiden. Diese führe zu erhöhter Impulsivität, so der Gutachter. Weiterhin habe S. eine geringe Frustrationstoleranz., die sich auf die Taten ausgewirkt habe.
Auch künftig sei mit weiterer ähnlicher Straffälligkeit zu rechnen. »Mit schlimmeren Taten rechne ich nicht. Auch Sexualstraftaten halte ich für sehr unwahrscheinlich«, sagte der Sachverständige. Als therapeutischen Ansatz schlug Deuringer eine medikamentöse Behandlung vor. Auf Nachfrage des Richters ließ der Angeklagte jedoch keine Bereitschaft dazu erkennen.
Für eine Haftstrafe
Staatsanwältin Nowak plädierte für eine zehnmonatige Freiheitsstrafe. Für sie sei eine Unterbringung »im Interesse der Allgemeinheit«. Für ihn spreche jedoch, dass er laut Gutachter eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit aufweise, so Nowak.
Stefan Treppmann, der Verteidiger, beantragte eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten ohne Bewährung: Der Vorsatz beim Werfen des Schlüssels sei nicht gegeben, wie der Wurfwinkel beweise. Die Verletzung des Fahrradfahrers sei zwar nicht zu bestreiten, es habe sich jedoch nur um einen bedingten Vorsatz gehandelt. Bei der Unterbringung stelle sich jedoch die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Das Urteil wird das Gericht voraussichtlich am Montag sprechen.