Polder Elzmündung: Schwanau will weiter klagen
Das endlose Ringen um den geplanten Polder Elzmündung wird auch künftig weiter gehen. Der Schwanauer Gemeinderat hat am Montagabend in einer nichtöffentlicher Sitzung beschlossen, auch gegen einen ergänzenden Planfeststellungsbeschluss zu klagen, wie das Rathaus jetzt mitteilte. Diese Klageerhebung habe jedoch keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit des Beschlusses, erläuterte Birgit Franz von der Pressestelle des Landratsamts Ortenaukreis auf Anfrage der MITTELBADISCHEN PRESSE. Das heißt die Klage bewirkt keinen Baustopp. Allerdings kann die Gemeinde laut Franz im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage beantragen.
Zum Hintergrund: Grundsätzlich wurde der Bau des rund zwölf Kilometer langen Rückhalteraums am Rhein schon von drei Justizinstanzen gebilligt - vom Freiburger Verwaltungsgericht über den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bis zum Leipziger Bundesverwaltungsgericht. Gleichwohl waren nach einer Entscheidung des Freiburger Verwaltungsgerichts von 2010 bei dem entsprechenden Planfeststellungsbeschluss noch zwei Aspekte nachzuarbeiten. Zum einen ging es um den Schutz von zwei Schneckenarten und zum anderen um das Grundwassermodell.
Im vergangenen November hatte das Landratsamt Ortenaukreis einen sogenannten „ergänzenden Planfeststellungsbeschluss“ vorgelegt, bei dem es genau um diese beiden Punkte ging. Diese Entscheidung kann auf gerichtlichem Wege durch alle Instanzen angegriffen werden. Deswegen will die Gemeinde nun den Klageweg beschreiten. Der Bau des Polders Elzmündung, Teil des Integrierten Rheinprogramms zum Hochwasserschutz, wird besonders in Schwanau heftig kritisiert. Viele befürchten unter anderem die Durchnässung von Kellern und die Entwertung landwirtschaftlich genutzter Flächen.