Verurteilt: Patenonkel vergriff sich an Sechsjähriger
Ein 57 Jahre alter Ortenauer musste sich am Montag vor dem Landgericht Offenburg verantworten. Er gestand bereits zu Beginn des Prozesses, seine Patentochter vor 20 Jahren in vier Fällen sexuell missbraucht zu haben. Dieses Bekenntnis brachte ihm eine mildere Strafe ein.
Statt nach der Schule mit ihrem Patenonkel Hausaufgaben zu machen, sollte sie ihn vor allem sexuell befriedigen. Laut Anklageschrift, die am Montag vor dem Offenburger Landgericht von Staatsanwältin Miriam Kümmerle verlesen wurde, hat ein 57-Jähriger vor 20 Jahren seine damals sechsjährige Patentochter über vier Jahre in mindestens vier Fällen sexuell missbraucht.
Mildere Strafe
Zu Beginn des Prozesses hatten sich die Parteien auf eine Verständigung geeinigt. Der Angeklagte werde bei einer milderen Strafe ein Geständnis abgeben, sicherte Verteidiger Reinhard Kirpes zu. Sonja Utermann, die Anwältin der heute 28-jährigen Geschädigten, forderte darüber hinaus 3500 Euro Schmerzensgeld.
Der Ortenauer gab ein Geständnis ab. Richter Alexander Schöpsdau berücksichtige unter anderem das »glaubhafte Geständnis« des Angeklagten und verurteilte ihn zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf drei Jahre Bewährung.
INFO: Wie es der Geschädigten heute geht und weshalb das Urteil nach heutiger Rechtslage anders ausgefallen wäre, lesen Sie am Mittwoch.