Staatsanwaltschaft Offenburg verklagt 48-Jährigen
Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat gegen einen mittleweile 48-Jährigen vor dem Amtsgericht Offenburg wegen Betruges Anklage erhoben. Er soll seit Oktober 2014 mehrere Offenburger betrogen haben.
Offenburg. Beziehungen zu ihnen aufgebaut haben. Ihnen habe er erzählt, dass er mit einem Millionär befreundet sei, der an der Frankfurter Börse arbeite und für sie Geld anlegen könne. Die Anlage sei risikofrei, da der Millionär über 40 Millionen Euro Bargeld besäße und somit das angelegte Geld abgesichert sei.
Als Rendite habe er den anlegewilligen Betroffenen mehr als 30 Prozent innerhalb von sechs Wochen versprochen. Danach habe der Mann den Anlegern hochgerechnet, wie viele Zinsen sie mittlerweile erwirtschaftet haben – die Leute legten mehr an.
Ein Ehepaar hatte mit Blick auf den hohen Gewinn schließlich unter anderem zwei Eigentumswohnungen und Schmuck verkauft und eine Lebensversicherung aufgelöst. Dem Mann wurden letztlich 193 000 Euro übergeben, so die Staatsanwaltschaft.
Geld für sich verwendet
Der 48-Jährige habe das Geld aber nie anlegen, sondern für sich verwenden wollen. Der Gesamtschaden hinsichtlich aller Betrugstaten beziffert die Staatsanwaltschaft auf mehr als 270 000 Euro. Lediglich ein Betrag von 3000 Euro sei auf Drängen der Anleger an sie zurückgeflossen. »Der Verbleib des Geldes konnte im Wesentlichen nicht aufgeklärt werden.«
Nachdem die Offenburger vehement eine Auszahlung des Geldes eingefordert hatten, setzte sich der 48-Jährige deutscher Staatsangehörigkeit im Juni dieses Jahres ab. Mitte Juli konnte der Mann in Offenburg festgenommen werden. »Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft«, teilt die Staatsanwaltschaft mit.
Kein Unbekannter
Für die Justiz ist er kein Unbekannter: Er ist bereits wegen Betrugsstraftaten vorbestraft und hat deswegen auch schon Freiheitsstrafen im Gefängnis verbüßt. Während der Taten stand er unter Bewährung. Er ist weitgehend geständig. Die Anklage lautet auf Betrug in sieben Fällen. Da dem Mann vorgeworfen wird, gewerbsmäßig gehandelt und im Fall des geschädigten Ehepaares einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeigeführt und diese in wirtschaftliche Not gebracht zu haben, droht ihm eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Die Verhandlung findet bald statt.