Tödlicher Streit im Wald: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage
Nach der Tötung einer 20-Jährigen im Wald bei Legelshurst im Februar hat die Staatsanwaltschaft Offenburg nun Anklage wegen Totschlags erhoben. Im Streit hatte der Angeklagte mehrfach auf seine Ex-Freundin eingestochen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 20-jährigen Angeklagten vor, am Nachmittag des 9. Februar diesen Jahres in einem Waldstück zwischen Legelshurst und Bodersweier das ebenfalls 20-jährige Opfer erstochen zu haben.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren der Angeklagte und das Opferseit einiger Zeit ein Paar. Im Laufe der Beziehung stritten sie sich zunehmend. Die 20-Jährige fasste daraufhin den Entschluss, sich
von ihrem Freund zu trennen und teilte ihm dies am Vortag der Tat mit. Gleichwohl blieben beide in Kontakt. Als der Angeklagte am Tattag erfuhr, dass sich das Opfer mit einem anderen Mann treffen wollte, habe er sie unter einem
Vorwand in sein Auto gelockt und sei mit ihr in den Wald bei Legelshurst/Bodersweier gefahren. Dort sei es, so die Ermittlungen, erneut zum Streit gekommen. Als sich die Schülerin entfernen wollte, habe ihr der Angeklagte nachgesetzt und mit einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von mindestens 17cm auf sie vielfach eingestochen. Die junge Frau erlitt Stichverletzungen im Bereich des Kopfes, des Hals und Nacken, im Rücken und in einem Oberarm. Die 20-Jährige erlag vor Ort ihren Verletzungen.
Der Angeklagte war am folgenden Tag festgenommen worden und befindet sich seitdem in Haft. Er ist geständig. Im Fall einer Verurteilung droht dem Mann eine Freiheitsstrafe zwischen 5 und 15 Jahren. Nachdem der
Angeklagte zur Tatzeit mit 20 Jahren ein Heranwachsender war, muss zudem geprüft werden, ob Jugendstrafrecht anzuwenden ist. In diesem Fall liegt das Höchstmaß der Strafe bei 10 Jahren Jugendstrafe.