Vergewaltigungsprozess: Wie glaubwürdig ist das Opfer?
Im Vergewaltigungsprozess gegen einen 29-Jährigen vor dem Offenburger Landgericht haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung gestern ihre Plädoyers gehalten. Sie sind dabei zu unterschiedlichen Schlüssen gekommen. Zentrale Frage: Wie glaubwürdig ist die Aussage des mutmaßlichen Opfers?
Nach Abschluss der Beweisaufnahme herrscht im Prozess gegen einen 29-jährigen Mann vor der 2. Großen Strafkammer des Offenburger Landgerichts weiterhin Unklarheit über zentrale Punkte der Vorwürfe. Es geht um die Frage, ob der Angeklagte im Jahr 2010 seiner damaligen Freundin eine mit Drogen versetzte Suppe verabreicht und sie drei Tage später vergewaltigt hat.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung kamen gestern in ihren Plädoyers zu unterschiedlichen Schlüssen.
Für die Staatsanwaltschaft steht fest, dass der Angeklagte am 8. September 2010 seiner Freundin eine Suppe gab, in die er selbst Amphetamine gemischt hat. Die Drogen wurden in Resten der Speise festgestellt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft handelt es sich dabei um gefährliche Körperverletzung. In den Augen der Verteidigung fehlte dem Angeklagten dafür aber das Motiv. Das mutmaßliche Opfer hätte sich die Droge auch selbst zuführen können.
Am Abend des 11. September 2010 soll es zur Vergewaltigung gekommen sein. Der Angeklagte lauerte seiner Ex-Freundin vor deren Wohnung auf und schlug sie mehrmals ins Gesicht – so viel gab der 29-Jährige zu. Zum anschließenden Geschlechtsverkehr kam es laut Staatsanwalt nur unter massiven Drohungen und Gewaltanwendung durch den Angeklagten – ein Fall von besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung und Freiheitsberaubung.
Haft für 29-Jährigen?
Die Verteidigung wies die Vorwürfe gegen den 29-Jährigen zurück. Die Aussagen des mutmaßlichen Opfers seien widersprüchlich, was bei derlei schwerwiegenden Taten ungewöhnlich sei. »Das war kein Gewaltakt.«
In der Summe forderte die Staatsanwaltschaft fünfeinhalb Jahre Haft für den Angeklagten. Die Verteidigung plädierte nur auf eine Verurteilung wegen Körperverletzung, ohne ein Strafmaß zu beantragen. Das Urteil fällt am 6. August um 16 Uhr.