Ortenau

Viel Ärger ums Trinkwasser

Thomas Reizel
Lesezeit 3 Minuten
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23. Mai 2015

Trinkwasser muss sicher sein. Deshalb gibt es eine strenge Verordnung. Doch Landwirten stößt auf, dass jetzt fast viermal so viele Werte zu prüfen sind wie bisher. ©Archivfoto Mittelbadische Presse

Die seit 14. Dezember 2012 geltende Trinkwasserverordnung wird ernst. Das Landratsamt fordert zurzeit viele Inhaber eigener Quellen auf, ihr Wasser bis Jahresende umfassend untersuchen zu lassen. Glücklich sind viele Landwirte damit nicht.

Ortenau. »Das ist doch übertrieben, die machen so lange rum, bis es keine Landwirtschaft mehr gibt!«, schimpft Franz-Josef Schultheiß, Direktvermarkter von Eiern und Obst in Haslach-Bollenbach auf Anfrage der Mittelbadischen Presse. Die neue Trinkwasserverordnung (siehe Stichwort) ist ihm ein Dorn im Auge. Sie gilt seit 14. Dezember 2012, geht auf die Europäische Union zurück und musste in nationales Recht umgesetzt werden.

Sie betrifft alle, die Wasser an Dritte in Zusammenhang einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgeben. Das sind vor allem kleine Direktvermarkter und Zimmervermieter, die nicht ans öffentliche Wassernetz angeschlossen sind, sondern über eigene Quellen verfügen.

52 statt 14 Werte

Was Schultheiß so stört, ist, dass er sein Wasser jetzt einmal jährlich auf 52 statt bisher 14 Werte untersuchen lassen muss. »Die Laborkosten liegen zwischen 500 und 900 Euro«, teilte Nicolas Stoermer, Erster Landesbeamter im Landrats­amt, in einem Pressegespräch mit. »So viel Geld«, ärgert sich Schultheiß. Zum Vergleich: Die Untersuchung von 14 Werten kostet rund 70 Euro.

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Martin Schreiner, im Landratsamt Dezernent für den ländlichen Raum, hatte zuvor in dem Pressegespräch an die Landwirte appelliert, diese Untersuchung als Absicherung zu sehen: »Gar nicht auszudenken, wenn jemand krank würde.« Doch auch das beeindruckt Schulheiß nicht: »Ich habe mein Wasser aus dem Wald. Das ist nicht verschmutzt, und gestorben ist da dran auch noch keiner.« Gegen die bisherigen Untersuchungen habe er nichts.

Nicolas Stoermer erklärte, dass die »umfängliche Untersuchung« gemacht werden muss, stellte aber Erleichterungen in Aussicht. »Wird festgestellt, dass von den 52 Werten einige nicht auffällig sind und diese auch zukünftig ausgeschlossen werden können, kann für einen bestimmten Zeitraum der Untersuchungsumfang für diese Werte reduziert werden.« Das kann bedeuten, dass sie über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr nicht mehr erhoben werden müssen. Unabhängig davon sind die in der »routinemäßigen Untersuchung« vorgeschriebenen 14 Parameter jährlich zu prüfen.

Verband sieht Probleme

Ulrich Müller, Vorsitzender des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbands im Bezirk Wolfach, sieht in der Trinkwasserverordnung einige Probleme für die Landwirtschaft: »Mein Betrieb ist nicht gefährdet, aber für kleine Direktvermarkter und Zimmervermieter steht vieles infrage, einige werden aufgeben. Sie müssen ihr Wasser prüfen lassen wie der öffentliche Versorger ›Kleine Kinzig‹.
Der BLHV lasse prüfen, ob es Ausnahmen für Betriebe gibt, die pro Tag weniger als zehn Kubikmeter verbrauchen oder nicht mehr als 50 Personen über eine Anlage versorgt werden. Stoer­mer erklärte, dass Ausnahmen gelten, jedoch nur für den Eigenverbrauch, nicht aber für die Produktion von Lebensmitteln oder die Abgabe an Dritte.

Schultheiß indes sieht die Landwirtschaft benachteiligt: »Niemand interessiert mehr, wo das Getreide für die Hühner oder Soja für die Schweine herkommt. Es wird übertrieben, die Landwirtschaft zählt nichts mehr.

Hintergrund

Trinkwasserverordnung

Bisher reichte für Betreiber eigener Quellen, die ihr Wasser an Dritte abgeben, die »routinemäßige« Untersuchung. Dabei ging es im Wesentlichen um Keime, etwa coliforme Bakterien, Aluminium, Eisen und Wasserstoff-Ionen, Geschmack und Färbung. Mit der novellierten Form, der sogenannten »umfassenden« Untersuchung, kommen viele Parameter hinzu, etwa Ammonium, Chlorid, Mangan, Natrium, Kohlenstoffe, Sulfat, Tritium, Uran, Antimon, Arsen, Blei, Cadmium, Kupfer, Nickel und Legionellen. Die Untersuchung, die bei öffentlichen Versorgern längst Standard ist, muss von Betreibern eigener Quellen bis 31. Dezember erledigt sein.

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