Vom Bauantrag zum Spatenstich
Ob Einkaufszentrum, Industriegebäude oder Wohnhäuser – in der Ortenau wird kräftig gebaut. Nicht immer läuft das geräuschlos ab, sondern sorgt in der Bevölkerung für Diskussionsstoff. Was aber passiert, bevor ein Bauprojekt genehmigt werden kann? Je nach Art, Größe und Lage eines Bauvorhabens gibt es drei verschiedene Verfahren, welche die Mittelbadische Presse auf dieser Seite vorstellt.
Zuvor kann die Gemeinde in einem Flächennutzungsplan grob festlegen, wo Wohnhäuser, Industrie, öffentliche Einrichtungen und Versorgungsanlagen oder Parks entstehen sollen. Für einzelne Gebiete können die Gemeinderäte dann Bebauungspläne beschließen. Darin steht nicht nur, für welchen Zweck die Grundstücke genutzt werden dürfen, sondern beispielsweise auch, welche Größe die Gebäude haben dürfen – oder welcher Anteil eines Grundstücks bebaut werden darf.
Hier finden Sie eine Vielzahl von spannenden Bauprojekten aus der Ortenau.
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