Zwei jugendliche Einbrecher in Offenburg angeklagt
Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat vor dem Amtsgericht Offenburg – Jugendschöffengericht – Anklage gegen zwei Jugendliche aus dem Großraum Straßburg erhoben. Der Vorwurf lautet auf Wohnungseinbrüche.
Zwei Jugendlichen wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, sich im August und September 2016 zu sieben Wohnungen in Kehl und Offenburg gewaltsam Zutritt verschafft zu haben. Wie es in der Pressemitteilung weiter heißt, warfen die mutmaßlichen Täter Fenster ein oder hebelten Türen und Fenster auf. Bei den Einbrüchen seien Wertgegenstände wie Schmuck und technische Geräte im Wert von etwa 35 000 Euro entwendet und Sachschaden in Höhe von mindestens 8400 Euro angerichtet worden. Die Geschädigten erlitten nach Angaben der Staatsanwaltschaft Offenburg zum Teil lang andauernde psychische Belastungsreaktionen. Die Anklage lautet auf Wohnungseinbruchdiebstahl in sechs Fällen, im siebten nur auf versuchten Wohnungseinbruchdiebstahl, weil eine Zeugin auf das Vorhaben aufmerksam geworden war und die mutmaßlichen Täter den Tatort verlassen haben, ohne etwas zu entwenden.
Die Ermittlungen gegen die beiden Jugendlichen gestalteten sich schwierig, weil diese ihre Identität nicht preisgaben und behaupteten, unter 14 Jahre alt – und damit strafunmündig – zu sein, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit. Aufgrund von Untersuchungen ließ sich zwar nicht das genaue Alter der beiden jungen Männer bestimmen, allerdings steht fest, dass sie zur Tatzeit mindestens 14 Jahre alt waren. Die genaue Identität und weitere Details über die beiden Angeklagten, etwa der bisherige Lebensmittelpunkt, seien dagegen weiter nicht gesichert.
Zwei weitere untergetaucht
Ein näherer Bezug zu Deutschland konnte bislang nicht hergestellt werden. Die Ermittler halten es für wahrscheinlich, dass die Tatverdächtigen für die Begehung der Taten aus Frankreich eingereist waren. Drei weitere Personen stehen im Verdacht, an den Einbrüchen mitgewirkt zu haben. Die Ermittlungen gegen zwei weitere junge Männer können derzeit nicht fortgeführt werden, weil sie unbekannten Aufenthalts sind. Bei der dritten Person wurden die Ermittlungen eingestellt, weil es sich bei ihr nicht widerlegbar um ein strafunmündiges Kind handelte. Die Angeklagten befinden sich seit dem 28. September in Untersuchungshaft. Zum Schutz der jugendlichen Männer findet die Hauptverhandlung nichtöffentlich statt.
In einer Pressemitteilung hatten Staatsanwaltschaft und Polizeipräsidium Offenburg am 30. September gemeinsam von einem seit zehn Jahren nicht mehr beobachteten Phänomen »Kinderbanden aus dem Großraum Straßburg« berichtet. Aufgefallen war das Trio einer Zivilstreife am Mittwoch, 28. September, im Bereich der Offenburger Laubengasse und unweit der Brucknerstraße festgenommen worden. Nach einer Nacht in den Gewahrsamszellen der Reviere Offenburg und Kehl folgte am Donnerstag, 29. September, die Einholung das auf Antrag der Staatsanwaltschaft und Beschluss des Amtsgerichts Offenburg durchgeführten Altersgutachtens.
Vom Baum gefallen
Dem vorangestellt war aber noch ein Fluchtversuch eines der jungen Männer erfolgt. Kurz vor dem Transport des Verdächtigen nach Freiburg riss er sich vor dem Kehler Krankenhaus los und kletterte auf einen Baum am Altrhein. Doch dann gab das Geäst nach, der Junge stürzte ins Gewässer. Am Ufer wurde der Flüchtende von den Polizisten in Empfang genommen und zusammen mit seinen beiden mutmaßlichen Komplizen nach Freiburg gebracht.