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Das Offenburger Einkaufsquartier Rée-Carré ist zulässig
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11. Mai 2017
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Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigt das jetzt offiziell. Die Anträge auf Normenkontrolle wurden nur bei einem Antragsteller als zulässig, aber auch als unbegründet bewertet. Formelle Planungsmängel sah der VGH nicht; Befangenheit, die Oberbürgermeisterin Edith Schreiner im Bezug auf die Planungen vorgeworfen wurde, habe nicht vorgelegen. (ys/kt)