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Motiv nach Angriff auf Joggerin bei Schiltach unklar
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22. Februar 2017
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Nach dem Angriff auf die Joggerin bei Schiltach wurde der Tatvorwurf versuchter Mord inzwischen auf versuchten Totschlag herabgestuft. Gegen den 23-jährigen Verdächtigen aus Schiltach-Lehengericht wurde Haftbefehl erlassen, er soll am Sonntag eine Frau an der B462 bei der Fahrradbrücke Sommerwies mit einem Hammer attackiert und schwer am Kopf verletzt haben. Der 23-Jährige wurde in ein Gefängniskrankenhaus eingeliefert und sei „im Prinzip geständig“, hieß es von der Staatsanwaltschaft Rottweil. Das Motiv ist demnach aber weiter ungelöst. Raub, Sexualstraftat oder Beziehungstat scheiden aus. Jetzt soll ein Gutachten die Schuldfähigkeit des Mannes klären.