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Stadt Kehl hat Geothermie-Klage angepasst
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02. Mai 2015
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Die Erlaubnis für Probebohrungen in Neuried ist Ende vergangenen Jahres abgelaufen. Anwalt Werner Forkel beantragte jetzt für die Stadt, die Unwirksamkeit des Zulassungsbescheids festzustellen. Der Europäische Gerichtshof hatte entscheiden, dass Behörden bei Tiefengeothermie-Probebohrungen im Voraus prüfen müssen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist. So eigentlich auch in Neuried. Eine nachträgliche Vorprüfung lehnte Anwalt Forkel ab, da mit einer unvoreingenommenen Prüfung beim aktuellen Verfahrensstadt nicht mehr zu rechnen sei. (yst)