Anklage im Freiburger Sexualmord womöglich vor Jugendkammer
Im Fall des Sexualmords an einer Studentin in Freiburg ist doch noch nicht sicher, ob der tatverdächtige Hussein K. nach Erwachsenenstrafrecht angeklagt wird.
Die Staatsanwaltschaft werde das Verfahren möglicherweise einer Jugendkammer vorlegen, sagte ein Sprecher der Anklagebehörde am Donnerstag in Freiburg. Er bestätigte damit Medienberichte der vergangenen Tage.
Der Grund: Eine Jugendkammer könnte Hussein K. entweder nach dem Jugendrecht oder nach dem Erwachsenenrecht verurteilen. Vor einem Schwurgericht für Erwachsene könnte der Prozess hingegen platzen, wenn sich herausstellen sollte, dass Hussein K. zum Tatzeitpunkt doch jünger als 21 Jahre war. Der Prozess müsste dann vor einer Jugendkammer neu aufgerollt werden.
Restzweifel trotz Altersgutachten
Ein Altersgutachten hatte ergeben, dass Hussein K. zum Tatzeitpunkt mindestens 22 Jahre alt und somit Erwachsener war. Da es aber einen Restzweifel gibt, könnte der Fall vor die Jugendkammer kommen. Nach dem Erwachsenenstrafrecht droht dem Verdächtigen wegen Mordes eine lebenslange Haft. Nach dem Jugendstrafrecht sind in der Regel höchstens zehn Jahre möglich - bei Heranwachsenden, die noch keine 21 Jahre alt sind, sind in schweren Fällen bis zu 15 Jahre Haft möglich.
Hussein K. wird vorgeworfen, im vergangenen Oktober in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin vergewaltigt und ermordet zu haben. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, sagte der Sprecher. Spätestens dann, wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, muss sie sich auch auf Schwurgericht oder Jugendkammer festlegen.