Fessenheim

Atomkraftwerk in Fessenheim: Einigung über Entschädigung

Jürgen Lorey
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25. August 2016
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Die französische Regierung und der Energiekonzern Electricité de France haben sich nach monatelangen und zähen Verhandlungen auf eine Entschädigung für die geplante Schließung des elsässischen Atomkraftwerks Fessenheim geeinigt. Das gab ein Sprecher des Umwelt-und Energieministeriums am Mittwoch in Paris bekannt.

Eine erste Etappe sieht die Zahlung einer festen Summe in Höhe von 100 Millionen Euro vor. Diese sollen die Kosten decken, die im Rahmen der Stilllegung anfallen. Später soll der AKW-Betreiber EDF weitere Zahlungen erhalten, die aber von verschiedenen Richtwerten abhängen, etwa dem dann geltenden Strompreis und die den Gewinnausfall ausgleichen sollen.

Frankreichs sozialistischer Präsident François Hollande hatte zuletzt eine Stilllegung bis zum Ende seiner Amtszeit 2017 in Aussicht gestellt. Den dafür notwendigen Antrag hat der Betreiber aber bisher nicht gestellt. Nach dem Energiewendegesetz, das den Atomstromanteil in Frankreich begrenzt, hat die EDF inzwischen immerhin zugestimmt, Fessenheim stillzulegen, wenn ein neuer Reaktor in Flamanville in der Normandie ans Netz geht. Wegen Verzögerungen beim Bau dieses Reaktors soll das laut EDF voraussichtlich Ende 2018 sein.

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Nach Informationen des Finanznachrichtendienstes Bloomberg könnte EDF am Ende mindestens 400 Millionen Euro Entschädigung erhalten. Das Umweltministerium wollte die Summe nicht bestätigen. Anfang Mai hatte der französische Staat, der zu 85 Prozent an EDF beteiligt ist, zunächst eine Entschädigung in der Größenordnung zwischen 80 und 100 Millionen Euro für die vorgezogene Schließung von Fessenheim angeboten.

Lange Prozedur

Die Einigung über die Entschädigungszahlungen macht nun den Weg frei für den Prozess der Stilllegung des AKW. Dieser wird am 14. September dem Zentralbetriebsrat von EDF vorgelegt. Bis Jahresende befasst sich dann noch der Verwaltungsrat des Energiekonzerns mit der Stilllegung. Danach erlässt die französische Regierung ein Dekret, das den Beschluss zur Schließung juristisch bekräftigt. Im April hatte Präsident Hollande bekräftigt, dass dieses Dekret »in diesem Jahr verabschiedet« werde.

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