Festnahme nach Bombendrohung im Freiburger Hauptbahnhof
Durch intensive Ermittlungen der Bundespolizei und der Staatsanwaltschaft Freiburg konnte der mutmaßliche Anrufer identifiziert werden, der am 22. Oktober 2014 gegen 14 Uhr angedroht hatte, im Freiburger Hauptbahnhof drei Bomben deponiert zu haben, die angeblich gegen 15:30 Uhr detonieren sollten. Das teilen die Staatsanwaltschaft Freiburg und die Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein in einer Pressemitteilung mit.
Durch seinen Anruf hatte der Täter einen umfangreichen Polizeieinsatz und die Evakuierung des Freiburger Hauptbahnhofs ausgelöst. Der Anruf erfolgte laut Pressemeldung seinerzeit mit unterdrückter Rufnummer. Da der Anruf als ernstzunehmend einzustufen gewesen sei, liefen daraufhin die Evakuierungsmaßnahmen an, die zur Sperrung des gesamten Hauptbahnhofs sowie zur Einstellung des Zugbetriebes geführt hatten.
Mehrere SIM-Karten aufgefunden
Der mutmaßliche Täter wurde im Rahmen einer Durchsuchungsaktion am vergangenen Mittwoch in Stuttgart, wo er zwischenzeitlich wohnhaft ist, festgenommen. Die Ermittlungen nach dem Tatverdächtigen habe umfangreiche polizeiliche Maßnahmen erfordert.
Bei dem Tatverdächtigen handelt sich laut Polizei um einen den Ermittlungsbehörden bekannten 32-Jährigen, der bis vor kurzem noch in Freiburg wohnhaft war. Der Mann war bereits in der Vergangenheit wegen Gewalttaten in Erscheinung getreten. Nach vorangegangener Observation konnte der Tatverdächtige am Mittwochvormittag gegen 11 Uhr beim Verlassen seiner Wohnung durch Spezialkräfte der Bundespolizei festgenommen werden. Bei der Durchsuchung seiner Person und seiner Wohnung konnten sowohl das beim Drohanruf verwendete Mobiltelefon als auch mehrere Prepaid-SIM-Karten aufgefunden werden.
Gegen den Tatverdächtigen erließ der Haftrichter beim Amtsgericht Freiburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl. Ob der Tatverdächtige auch für frühere Drohanrufe - insbesondere die im Oktober 2013 fast zeitgleich bei der Stadt Freiburg und im Hauptbahnhof eingegangenen - verantwortlich ist, ist laut Polizei Gegenstand weiterer Ermittlungen.