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Polder: Landratsamt legt Beschluss vor

Reinhard Reck
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26. November 2014
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Rheinuferlandschaft bei Schwanau-Wittenweier. In diesem Gebiet soll der Polder Elzmündung gebaut werden. ©Ulrich Marx

Schwanau (rr). Nächste Runde im Streit um den Polder Elzmündung: Das Landratsamt Ortenaukreis hat jetzt den sogenannten Ergänzungsbeschluss zum allgemeinen Planfeststellungsbeschluss für den Bau des Rückhaltebeckens erlassen und an das Freiburger Regierungspräsidium übermittelt. Bei diesem Verfahren geht es um zwei Mängel, deren Behebung im Jahr 2010 das Verwaltungsgericht Freiburg gefordert hatte: zum einen um die Betroffenheit von zwei besonders geschützten Schneckenarten und zum anderen um das Grundwassermodell.
Von diesen beiden Punkten abgesehen, war das Projekt von drei Justizinstanzen – vom Freiburger Verwaltungsgericht über den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bis zum Bundesverwaltungsgericht Leipzig – grundsätzlich gebilligt worden. Klagen von der betroffenen Gemeinde Schwanau und von Privatbürgern waren erfolglos.
Wie der Schwanauer Bürgermeister Wolfgang Brucker (CDU) gestern der Mittelbadischen Presse sagte, werde der Gemeinderat wohl am 15. Dezember darüber entscheiden, ob man auch gegen den neuen Ergänzungsbeschluss gerichtlich vorgehen wird.
Der Polder Elzmündung, Teil des Integrierten Rheinprogramms zum Hochwasserschutz, soll sich in einer Länge von rund zwölf Kilometern in Höhe von Schwanau und Kappel erstrecken. Das Rückhaltebecken soll knapp 470 Hektar groß werden und 5,3 Millionen Kubikmeter Wasser fassen.
Der Beschluss liegt vom 1. bis zum 15. Dezember in den Rathäusern von Schwanau und Kappel-Grafenhausen zur Einsichtnahme aus.

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