Großeinsatz der Polizei am Bahnhof von Donaueschingen

Jugendlicher droht mit Sprengstoffattentat

red/kst
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28. Mai 2015

©Archiv

Die Mitteilung, dass ein Jugendlicher beabsichtige, sich am Bahnhof Donaueschingen mit Sprengstoff in die Luft zu sprengen,  hat am Donnerstagnachmittag, gegen 13.30 Uhr, einen Großeinsatz der Polizei ausgelöst und den Bahnverkehr für 90 Minuten zum Erliegen gebracht. Wie es in einer Mitteilung der Polizei heißt, hatte der Jugendliche gegenüber einem Bekannten angedroht, dass er sich Sprengstoff besorgt habe und sich damit am Bahnhof in die Luft sprengen wird.

Nachdem der Bekannte daraufhin die Polizei verständigt hatte, wurde das Bahnhofsgelände unverzüglich abgeriegelt und der Bahnverkehr eingestellt. Mit einem Hubschrauber der Bundespolizei wurde ein Sprengstoffsuchhund eingeflogen und die Umgebung des Bahnhofsgeländes aus der Luft abgesucht.

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Große Suchaktion

Einsatzkräfte der Bundespolizei und des Polizeireviers Donaueschingen waren laut Mitteilung mit acht Streifenfahrzeugen im Einsatz und durchkämmten den Bahnhofsbereich und das Gebäude nach dem mutmaßlich lebensmüden Jugendlichen. Im Zuge der Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Anrufer bei seiner Mitteilung an die Polizei einen falschen Namen angegeben hatte. Die Beamten konnten bei ihren Recherchen aber recht schnell den tatsächlichen Namen des Anrufers in Erfahrung bringen. Im Umfeld des Bahnhofes konnte letztendlich der Jugendliche aufgegriffen werden. Um 15.10 Uhr wurden der Bahnverkehr und das Bahnhofsgelände wieder freigegeben, nachdem bei den Durchsuchungsmaßnahmen kein Sprengstoff aufgefunden werden konnte. 

Der mutmaßlich lebensmüde Jugendliche hatte seinem Bekannten gegenüber ebenfalls einen falschen Namen genannt. Den ermittelnden Beamten gelang es aber, noch am Nachmittag, die Identität dieses Jungen  zu klären. Gegen die Jugendlichen werden jetzt Ermittlungen wegen der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten eingeleitet. Des Weiteren wird auch geprüft, inwieweit den Jugendlichen die Kosten der Einsatzmaßnahmen in Rechnung gestellt werden können.

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