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Mahlberg unterliegt vor Gericht

Christian Schellenberger
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28. Juli 2014
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In absehbarer Zeit wird es auf der Rheintalbahn bei Mahlberg nicht ruhiger zugehen: Das Freiburger Verwaltungsgericht hat die Klage der Stadt gegen die Bahn zurückgewiesen. Der Lärmaktionsplan bleibt damit vorerst ein Papiertiger.

In der ersten Runde vor dem Freiburger Verwaltungsgericht musste die Stadt Mahlberg gegen die Deutsche Bahn eine Niederlage hinnehmen. In ihrem gestern bekannt gegebenen Urteil haben die Richter entschieden, dass die Deutsche Bahn den Mahlberger Lärmaktionsplan nicht umsetzen muss. Der hatte vorgesehen, dass der Staatskonzern in der Übergangsphase bis zur Installation dauerhafter Lärmschutzmaßnahmen die Geschwindigkeit seiner Güterzüge in der Nachtzeit reduzieren muss. Außerdem sollte die Bahn verpflichtet werden, die Gleise regelmäßig abzuschleifen, um die Lärmemissionen zu reduzieren.
Dazu wird es in absehbarer Zeit nicht kommen. Die Argumentation von Bürgermeister Dietmar Benz und den beiden Anwälten der Stadt hat die Richter bei der Verhandlung am vergangenen Freitag nicht überzeugt. Sie wiesen die Klage ab.

Enttäuschung
Auf Anfrage der Mittelbadischen Presse äußerte sich Benz gestern enttäuscht über die Entscheidung des Gerichts.  »Schließlich sind wir dazu verpflichtet worden, einen Lärmaktionsplan aufzustellen und haben dafür rund 180000 Euro in die Hand genommen«, sagte Benz. Dass dieser nun zumindest hinsichtlich des Bahnlärms keine Besserung bringen dürfe, sei nur schwer nachvollziehbar.

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Ob die Stadt gegen das Urteil in Berufung gehen wird, ist noch unklar. Wenn in einigen Wochen die schriftliche Urteilsbegründung vorliege, wolle sich der Gemeinderat damit beschäftigen, teilte Benz mit. Völlig aussichtslos sieht der Bürgermeister die Chancen vor Gericht nicht. »Immerhin hat das Gericht eine Berufung überhaupt zugelassen«, sagte er. Einen Anknüpfungspunkt für eine Berufung sieht Benz in der Unsicherheit des Gerichts. Die Richter hatten am Freitag zu Beginn der Verhandlung eingeräumt, sich auf juristisches Neuland zu begeben.
Auslöser für den Rechtsstreit ist eine EU-Richtlinie zum Umgebungslärm aus dem Jahr 2002, die die Bundesregierung nach Auffassung von Juristen »lieblos« in deutsches Recht umgesetzt hat. Strittig ist vor allem, ob die Bahn an Lärmschutzvorgaben einer Kommune gebunden sein kann.

Die Bahn schweigt
Die Deutsche Bahn wollte sich gestern auf Anfrage der Mittelbadischen Presse nicht weiter zu der Entscheidung äußern. Ein Unternehmenssprecher machte lediglich deutlich, dass der Konzern an der Auffassung festhalte, für die Regulierung des Bahnlärms sei allein das Eisenbahnbundesamt zuständig.

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