Schwanau

Neue Runde im Polder-Streit

Reinhard Reck
Lesezeit 4 Minuten
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18. Oktober 2016
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»Dieser Polder ist keine Lösung«: Eine Protestaktion führten Gegner des Rückhalteraums im Juli 2015 beim ersten Spatenstich für das Einlassbauwerk des Polders durch. Der Widerstand erlahmt nicht. ©Thorsten Mühl

Seit gut 20 Jahren wird um den Polder Elzmündung bei Schwanau gestritten. Heute steht eine neue Verhandlung vor dem Freiburger Verwaltungsgericht an. Wann endet der scheinbar unendliche Streit?

Die Gegner des Polders Elzmündung lassen nicht locker. Sie setzen alles daran, um das geplante Rückhaltebecken am Rhein zu torpedieren, und lassen sich auch durch Rückschläge nicht entmutigen. Das zeigt die Tatsache, dass es heute erneut zu einem Verhandlungstermin beim Freiburger Verwaltungsgericht kommt.

Jahrelanger Justizstreit

Dabei war das Polderprojekt, mit dem das Land Baden-Württemberg den Hochwasserschutz am Rhein stärken will, schon Ursache zahlreicher gerichtlicher Auseinandersetzungen, die Jahre gedauert haben. Selbst das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte im Oktober 2014 den Bau des rund zwölf Kilometer langen Rückhaltebeckens, das von Schwanau-Nonnenweier bis Kappel-Grafenhausen reichen soll, grundsätzlich gebilligt.

Formal handelte es sich bei dem Leipziger Beschluss um die Zurückweisung einer Beschwerde der Gemeinde Schwanau sowie einiger Privatkläger gegen ein für den Polderbau positives Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Mannheim.

Aber noch hatten die Poldergegner nicht ihr ganzes Pulver verschossen. Denn nicht erfasst war von den bisherigen Urteilen ein »ergänzender Planfeststellungsbeschluss« des Landratsamtes Ortenaukreis, der vom November 2014 datiert. Das war notwendig, da das Freiburger Verwaltungsgericht in einem ersten Urteil bereits im Jahr 2010 bei der ursprünglichen Planung des Polders zwei Verbesserungen angemahnt hatte. Diese betrafen zum einen den Schutz von zwei Schneckenarten und zum anderen das Grundwassermodell, womit der Schutz des Grundwassers gewährleistet werden soll.  

Wegen dieser Punkte musste ein ergänzender Planfestellungsbeschluss – zusätzlich zur ersten Festlegung dieser Art – erlassen werden. Und dieser neue Beschluss kann natürlich von den Gegnern durch alle Justizinstanzen angegriffen werden. Bereits im Dezember 2014 hatte sich der Schwanauer Gemeinderat dazu entschlossen, erneut den Klageweg zu beschreiten. Mittlerweile haben sich weitere Privatbürger dieser Klage angeschlossen und es gibt noch eine weitere Klage eines Privatbürgers.

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Bei diesem Verfahren geht es allerdings nur noch um das Grundwassermodell, das aber für das ganze Projekt von entscheidender Bedeutung ist. Dadurch kann das ganze Verfahren erneut um Jahre verzögert werden. Denn kein Mensch kann den Poldergegnern verbieten, wiederum bis zum Leipziger Bundesverwaltungsgericht zu gehen.

Von Anfang an hatte es Kritik vor allem aus Schwanau an dem Vorhaben gegeben. Viele hatten Angst vor durchnässten Kellern, der Entwertung landwirtschaftlich genutzter Flächen und der Verunreinigung des Trinkwassers. Vor allem die geplanten »ökologischen Flutungen« – quasi als Vorbereitung für die Nutzung des Polders im Ernstfall – stießen auf großen Widerstand.

Die 1996 gegründete Bürgerinitiative (BI) »Polder Elzmündung« bleibt nach wie vor am Ball und kämpft gegen den Rückhalteraum. Keinen nennenswerten Widerstand gibt es mehr aus Kappel-Grafenhausen – dort hat man sich geeinigt. 
Gleichwohl war das Freiburger Regierungspräsidium, das für das Land Baden-Württemberg den Polderbau durchführen soll, nicht untätig. Hatte es  doch nach einer längeren Zwangspause einen »Sofortvollzug« gewährt bekommen. So erfolgte etwa die Sanierung des Hochwasserdamms VII zwischen den Schwanauer Ortsteilen Nonnenweier und Wittenweier. 

Auch künftig wird man weiter bauen, obwohl die Lage noch nicht restlos geklärt ist, wie Harald Klumpp vom Regierungspräsidium Freiburg erklärt. Es könne allerdings Probleme geben, wenn die Gemeinde Schwanau keine Grundstücke zur Verfügung stellen sollte.

»Polderbeirat«

Auch versuchte man seitens des Regierungspräsidiums, mit der Gründung eines »Polderbeirats« und der Organisation von »Tagen der offenen Baustelle« der Protestbewegung den Wind aus den Segeln zu nehmen. Genutzt hat das offenbar in Schwanau wenig. Jetzt bleibt abzuwarten, wie die juristische Auseinandersetzung um den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss verläuft.
 
Wenn die Poldergegner in Freiburg scheitern, ist es unklar, wie es weitergeht. Wie Schwanaus Bürgermeister Wolfgang Brucker der Mittelbadischen Presse erklärte, werde man in diesem Fall zunächst beraten, ob man eventuell wieder die nächsthöhere Instanz anruft.

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