Rheintalbahn
Dossier: 

Gutachten lehnt Autobahnparallele ab

Andreas Richter
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01. April 2014
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Der viergleisige Ausbau der Rheintalbahn zwischen Offenburg und Riegel soll nach einem neuen Gutachten entlang der Bestandsstrecke erfolgen. Die Autobahnparallele wird darin klar abgelehnt. Die Gutachten liegen der Mittelbadischen Presse vor.

Aus Sicht der Deutschen Bahn kann die Trassenfrage zum Bau des dritten und vierten Gleises nur zugunsten der Antragstrasse entschieden werden. Unter den Gesichtspunkten Lärmschutz, Naturschutz und Flächenverbrauch sprächen alle Argumente gegen eine autobahnparallele Streckenführung, wie sie von den Bürgerinitiativen in deren Konzept zu Baden 21 gefordert wird. Das Gutachten, das der Mittelbadischen Presse vorliegt, war von der Cluster-3-Arbeitsgruppe des Projektbeirats beauftragt worden.  Absprachegemäß wird die offizielle Veröffentlichung der Untersuchung noch hinausgezögert.

Pro Bestandsstrasse

Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass das dritte und vierte Gleis zwischen Offenburg und Riegel entlang der Bestandstrasse gebaut werden soll. Gegen die Autobahnparallele sprechen demnach vor allem naturschutzrechtliche Gründe. Zwei Natura-2000-Gebiete wären vom Bau dieser Gütertrasse betroffen, was nur durch den Bau zweier rund 380 Millionen Euro teueren Tunnel umgangen werden könnte.

Nach den Natura-2000-Bestimmungen müssten die hohen Kosten allerdings als »nicht zumutbar« eingeordnet werden, da es eine »zumutbare Alternative« – die Antragstrasse – gibt. Eine Entscheidung zugunsten der Autobahnparallele berge »erhebliche Verfahrensrisiken«, wenn vor allem gegen die Pläne geklagt würde.

Lärmschutz

Auch das Thema Lärmschutz wird laut dem Gutachten klar zugunsten der Antragstrasse entschieden. Aufgrund der »vergleichsweise geringen Anforderungen an den Schallschutz« entlang der Autobahn ergebe sich »eine insgesamt größere flächenmäßige Verlärmung«. Würden die beiden neuen Gleise entlang der Bestandsstrecke gebaut, seien Lärmschutzwände auf einer Länge von 34 Kilometern nötig, das entspricht fünf Sechstel der Neubaustrecke. Damit seien weniger Menschen von Schallpegeln über 49 dB(A) betroffen, dem Grenzwert für nächtlichen Lärm.

Das Gutachten liegt seit November vergangenen Jahres vor. Die Bahn-Bürgerinitiativen arbeiten offenbar inzwischen schon an Gegengutachten, um die Bahn-Argumente widerlegen zu können.

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KOMMENTAR: Wissen, was gilt

Die Trassenfrage muss nun zügig entschieden werden

Das neue Gutachten zur Trassenwahl beim Ausbau der Rheintalbahn ist der Knaller. Das überdeutliche Votum für die Antragstrasse der Bahn überrascht – in der Tat muss das Ergebnis so überraschend sein, dass es seit Monaten unter der Decke gehalten wird. Okay, die Bahn hat offenbar den Auftrag zu Nachbetrachtungen erhalten. Doch es muss keiner glauben, dass am Ende Gegenteiliges herauskommt.

Man muss sich auch vor dem Vorwurf hüten, die Bahn habe selbstgefällig nur im eigenen Interesse gewirkt. Was da abgearbeitet wurde – ganz ähnlich übrigens, wie 2008 im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für Herbolzheim – hangelt sich an gesetzlichen Vorgaben entlang. Für Interpretationen ist da nur bedingt Spielraum. 

Wer trägt Mehrkosten?

Sind Baden 21 und die Gütertrasse entlang der A 5 damit nun vom Tisch? Nicht ganz, aber eine Autobahnparallele ist ein Stück weit unwahrscheinlicher geworden. Nun werden sich politische Gremien ungleich schwerer tun, in der Trassenfrage wider die Vernunft zu entscheiden. Und natürlich bleibt die bange Frage im Raum stehen, wer gegebenenfalls die nicht unerheblichen Mehrkosten tragen soll.

Was jetzt bitter nötig wäre, sind klare Signale aus Berlin und Stuttgart, was man will. Über den Offenburger Tunnel redet niemand mehr – der ist gesetzt. Doch auch die Menschen in Lahr, Herbolzheim und Kappel-Grafenhausen wollen wissen, ob das neue Gutachten nun gilt oder nicht. Hinhalten zählt ab sofort nicht mehr.

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