Freiburg
Dossier: 

Rheintalbahn-Neustart: Erstes Baurechtsverfahren startet

Andreas Richter
Lesezeit 3 Minuten
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27. Januar 2017

©Archivfoto: Ulrich Marx

Nach Jahren des Stillstands beim Ausbau der Rheintalbahn beginnt nun das erste Baurechtsverfahren nach der Neuplanung – für einen Abschnitt der Freiburger Güterumfahrung.

Im Jahr 2009 waren die Bahnplanungen nach massiven Protesten in Südbaden gestoppt worden. Der Projektbeirat erarbeitete in der Folge bis 2015 eine Neu- und Umplanung der Strecke zwischen Offenburg und dem Markgräflerland mit dem Ziel, die Lärmbeeinträchtigung der Anrainer deutlich zu reduzieren. Das war die Geburtsstunde des Schlagworts »Vollschutz«: Schallschutzmaßnahmen, die über das gesetzliche Maß hinausgehen.

Vollschutzplanung liegt nun offen

Nun geht der Abschnitt 8.1 – Riegel-March – nach abgeschlossener Umplanung von Dienstag an in die Offenlage. Bis inklusive 13. März können die Planunterlagen in den Rathäusern der betroffenen Kommunen eingesehen werden, danach gilt bis 27. März die gesetzliche Einwendungsfrist.

Wie Vertreter der BD Netz AG gestern in Freiburg erläuterten, liege damit die Vollschutzplanung nun offen. »Wir halten uns an die Beschlüsse des Projektbeirats«, versicherte Christoph Klenert. In die jetzige Planung sei der Wegfall des Schienenbonus sowie die Zugzahlenprognose für 2025 eingearbeitet worden. Ob sich der derzeit noch in der Abstimmung befindliche Bundesverkehrswegeplan 2030 auf das Vorhaben auswirke, sei noch unklar, möglicherweise aber zu erwarten.

Schallschutzwände auf elf Kilometern

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Vollschutz – das bedeutet für den rund elf Kilometer langen Bauabschnitt Schallschutzwände und -galerien sowie Schienenstegdämpfer. Die Wände werden bis zu sechs Meter hoch, die Galerien bis zu 6,90 Meter. Damit könne, wie es hieß, auf passive Schallschutzvorkehrungen an den Häusern entlang der Strecke verzichtet werden – bis auf zwei einzelne Gebäude: ein Hof bei Riegel und das Klärwerk in Teningen.

Das Freiburger Regierungspräsidium geht davon aus, dass das Planfeststellungsverfahren rechtssicher abgeschlossen werden kann. Man sei »guter Dinge, dass nichts Überraschendes mehr kommen kann«, sagte Thomas Dreßler, Referatsleiter für Recht und Planfeststellung. Gleichwohl zeigte sich Dreßler »gespannt«, welche neuen Aspekte von fachlicher Seite im Verfahren vorgetragen würden. Er hoffe, dass nicht alles neu diskutiert werden müsse, die Bürger seien schon im bisherigen Verfahren gut beteiligt worden.

Lärmbelästigung könnte weiter ein Problem sein

Problematisch ist möglicherweise weiterhin die Lärmbelästigung. Die Freiburger Bürgerinitiative Igel hatte in der Vergangenheit immer wieder beklagt, dass die Bahn die Länge der Lärmschutzgalerien reduziert habe. In den vorliegenden Plänen sind Galerien in einer Länge von 2,6 Kilometern vorgesehen. Die Bahn verwies auf zwei externe Schallschutzgutachten, die die Position der Bahn bestätigten.

Erstmals in einem Baurechtsverfahren zur Rheintalbahn werden digitale Planungsordner zur Verfügung stehen, die von Dienstag an von der Internetseite des Präsidiums heruntergeladen werden können. Nach Überzeugung der Bahn sorgt dies für mehr Transparenz im Verfahren.

Kommenden Mittwoch, 1. Februar, erläutern Bahn und Präsidium in einer öffentlichen Veranstaltung in der Teninger Ludwig-Jahn-Halle ab 19.30 Uhr das weitere Vorgehen.

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