Streit um Bahnlärm: Mahlberg verliert erneut vor Gericht
Im Streit mit der Deutschen Bahn um einen Lärmaktionsplan hat die Stadt Mahlberg vor Gericht erneut eine Niederlage einstecken müssen. Die Deutsche Bahn sei nicht daran gebunden, urteilte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim.
Die Stadt Mahlberg wollte die Bahn verpflichten, im Rahmen des Lärmaktionsplans regelmäßig die Gleise zu kontrollieren und zu schleifen ("Besonders überwachtes Gleis"). Gegen diese Auflage hatte die Bahn geklagt und in erster Instanz Recht bekommen. Eine entsprechende Berufung hat der Verwaltungsgerichtshof nun zurückgewiesen. Als privatrechtliches Unternehmen könne die Bahn nicht im Rahmen eines Lärmaktionsplans zu Maßnahmen verpflichtet werden, hieß es zur Begründung. Zudem sei in diesem Fall eine Bundesbehörde für Lärmschutzmaßnahmen zuständig. Gegen das Urteil kann die Stadt Mahlberg Revision einlegen.