Verbot der Pelztierhaltung geplant
Das Schlachten von trächtigen Kühen soll stark eingegrenzt und die Pelztierhaltung verboten werden. Agrarminister Christian Schmidt (CSU) hat Gesetzesvorschläge präsentiert.
Das erzürnt Tierschützer schon lange: 180 000 trächtige Kühe werden nach Schätzung der Bundestierärztekammer pro Jahr geschlachtet – die ungeborenen Kälber ersticken langsam, während ihre Mütter am Schlachterhaken ausbluten. Genauso zornig werden Tierfreunde, wenn es ums Züchten und Töten von Füchsen, Nerzen oder Chinchillas geht, um an die Pelze zu gelangen. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) will beiden Methoden nun einen Riegel vorschieben.
Der Minister hat jetzt gesetzliche Vorschläge auf den Weg gebracht, die das Schlachten von trächtigen Rindern klar eingrenzen und die Pelztierhaltung verbieten. Sie liegen der Mittelbadischen Presse vor. Allerdings will Schmidt zusammen mit den Regierungsfraktionen dafür nicht das Tierschutzgesetz korrigieren, sondern das »Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz«. Dies sei der schnellste Weg, die Änderungen umzusetzen, heißt es aus seinem Ministerium. Und wohl auch der unkomplizierteste – würde der Landwirtschaftsminister beim Tierschutzgesetz ansetzen, wären weitere Änderungsforderungen erwartbar.
Milliardenumsatz mit Pelzen in Deutschland
Die Pelzindustrie boomt. Weltweit sind laut Erhebungen die Umsätze in den letzten zehn Jahren um 30 Prozent gestiegen, allein in Deutschland wird jährlich ein Milliarde Euro mit Pelzen verdient. Doch inzwischen ist sich auch der Minister sicher, dass eine akzeptable Haltung von Nerz & Co. nur schwer möglich ist. Im Gesetzesvorschlag für die Fraktionen von Union und SPD heißt es dazu: Insbesondere die in den Pelztierfarmen praktizierte große Haltungsdichte auf engem Raum sowie die Ausstattung der Käfige und die Art der Fütterung »entsprechen nicht den arteigenen Bedürfnissen der Tiere und führen zu Verhaltensstörungen und Krankheiten«. Deshalb seien die Zweifel groß, dass durch Mindestanforderungen ein wirksamer Tierschutz gewährleistet werden könne.
Konkret plant Schmidt deshalb, die Haltung von Nerz, Iltis, Rotfuchs, Chinchilla oder Sumpfbiber »zur Gewinnung von Erzeugnissen« wie Pelze oder Öle zu untersagen. Verstöße sollen mit einem Bußgeld von bis zu 30 000 Euro geahndet werden. Um Klagen vorzubeugen, können bestehende Betriebe während einer Übergangsfrist von zehn Jahren weitergeführt werden. Es werden aber die Haltungsbedingungen für die Tiere verschärft.
Über Maßnahmen gegen das Schlachten trächtiger Kühe wird ebenfalls seit Jahren diskutiert. Hintergrund ist, dass die ungeborenen Kälber nach der Betäubung qualvoll ersticken, dann aus dem Leib herausgeschnitten und entsorgt werden. Inzwischen gibt es laut Ministerium Anhaltspunkte, dass die Feten zumindest ab dem letzten Drittel der Trächtigkeit bei der Schlachtung Schmerzen empfinden. Schmidt will daher verbieten, die Muttertiere in diesem Stadium zu töten. Allerdings stellt sich die Frage der effektiven Kontrollen, oftmals wird die Trächtigkeit zudem nicht erkannt. Einigen Tierschützern reicht das nicht. Sie fordern eine Ausweitung des Verbots auf jede Schwangerschaftsphase.