Bundesregierung plant neue Solarstrom-Förderung
Energiewende, das ist im Gebäudebereich allenfalls für Immobilienbesitzer mit großen Dächern und für Eigenverbraucher profitabel. Für Mieter bedeutet das Wort meist nur höhere Kosten. Eine neue Mieterstrom-Förderung soll das ändern. Der Gesetzentwurf befindet sich auf der Zielgeraden.
Seit Mitte März liegt der Vorschlag des Wirtschaftsministeriums den anderen Ressorts und Verbänden zur Stellungnahme vor. Vorgesehen ist, den Vermietern zusätzliche Anreize zu geben, den von ihnen (oder von einer Firma in ihrem Auftrag) auf dem Hausdach erzeugten Solarstrom direkt an die Mieter zu veräußern. Denn die bisherige Förderung reichte nicht, um Mieterstrom zu einem Massenphänomen zu machen. Der Ertrag soll für den Vermieter nun höher sein als bei einer Einspeisung ins allgemeine Netz – und für die Mieter die Kosten zugleich niedriger als beim normalen Strompreis.
Spielraum für diese Win-Win-Situation besteht, weil etliche Kosten der normalen Einspeisung wie etwa Netzentgelte und Konzessionsabgaben nicht anfallen und der Mieterstrom-Lieferant zudem die normale EEG-Vergütung abzüglich 8,5 Cent je Kilowattstunde erhalten soll. Erwartet wird, dass sich Mieter und Vermieter den zusätzlichen Vorteil von etwa vier Cent je Kilowattstunde hälftig teilen werden – was für die Durchschnittsfamilie mit 4000 Kilowattstunden Verbrauch immerhin 80 Euro Ersparnis im Jahr bedeuten würde. Die Mieter sollen frei entscheiden können, ob sie den Strom vom eigenen Vermieter oder einem anderen Anbieter beziehen; die Vertrags- und Kündigungsbedingungen sollen identisch sein.
Streitfall Gewerbesteuer
Experten schätzen, dass Gebäude mit 3,4 Millionen Mieterhaushalten geeignet wären. »Wir wollen, dass möglichst viele an der Energiewende teilhaben – indem der Strom nicht nur grüner, sondern auch kostengünstiger wird«, sagte SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil unserer Redaktion. Als schwierig gilt ein Vorbehalt von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), der es ablehnt, für das Modell das Gewerbesteuerrecht zu reformieren. Aus Sicht des Wirtschaftsministeriums ist es jedoch nötig, die Lieferung von Mieterstrom von der Gewerbesteuer auszunehmen – andernfalls würden vor allem die bisher von der Gewerbesteuer befreiten städtischen Wohnungsbaugesellschaften in diese Steuerpflicht rutschen und dann womöglich lieber auf die Nutzung des Mieterstrom-Modells verzichten.